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Cranger Weihnachtszauber stellt drastisches Verbot auf – es trifft ausnahmslos jeden!

Ein Verbot macht dem Cranger Weihnachtszauber einen Strich durch die Rechnung – sowohl für die Besucher als auch die Mitarbeiter.

© IMAGO/FotoPrensa

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Der Cranger Weihnachtszauber hat in diesem Jahr eine neue Attraktion vorgestellt. Im November konnten sich Besucher sogar dafür bewerben. Zahlreiche Anmeldungen gingen ein – doch plötzlich schiebt die Weihnachtskirmes den Besuchern einen Riegel vor.

Der Grund dafür liegt allerdings nicht bei dem Cranger Weihnachtszauber, sondern bei der Stadt Herne. Die hat dem Veranstalter eine Absage erteilt – und nicht nur ihm, wie die „WAZ“ berichtet.

Cranger Weihnachtszauber: Bitter Absage für Attraktion

Im „Hotel zum Grinch“ sollten Gäste mitten auf dem Weihnachtsmarkt übernachten können. Für eine Nacht in dem vollverglasten Container konnten im November noch Bewerbungen eingereicht werden. Eine irre Idee, die bei der Stadt allerdings nicht gut ankommt. Das Bauamt stellt sich nun quer.


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Um die lustig gemeinte Übernachtungsaktion zu unterbinden, hat die Stadt nun eine „Nutzungsuntersagung der Nebenanlage zu Aufenthaltszwecken beziehungsweise zur Nutzung als Hotel“ ausgesprochen, wie die „WAZ“ berichtet.

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Cranger Weihnachtszauber: Übernachtungsverbot für alle

Die Erklärung hinter dem Verbot: Die Genehmigung für die Winterkirmes enthalte keine zusätzliche Erlaubnis für potenzielle Übernachtungen – weder für Gäste von außerhalb noch für die Schausteller selbst. Eine Unterscheidung sei laut Stadt „unerheblich“.


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„Grundsätzlich wurde für den Cranger Weihnachtszauber ein mobiler Freizeitpark mit Einfriedung und festen Betriebszeiten genehmigt. Damit unterliegt er den Bestimmungen der Bauordnung NRW“, so eine Stadtsprecherin. Demnach müssten ab spätestens 22.00 Uhr alle Mitarbeiter oder Gäste vom Gelände sowie den Parkplätzen verschwunden sein.

Wie es jetzt weitergeht für die Weihnachtskirmes, den Veranstalter und die Mitarbeiter, kannst du bei der „WAZ“ nachlesen.