Es sollte ein stinknormaler Termin bei der Deutschen Bank in Geldern (NRW) werden – doch am Ende kam er einer Kundin teuer zu stehen.
Anne Franken-Ruhs parkte auf den offiziellen Parkplätzen der Deutsche-Bank-Filiale – doch am Ende folgte ein Verwarnungsschreiben inklusive Bußgeldforderung. Was war geschehen?
Deutsche Bank in NRW: Kundin stocksauer
Die ganze Geschichte spielte sich bereits im Juni ab. Franken-Ruhs parkte ihr Auto, stieg aus, öffnete ihre EasyPark-App und buchte einen Parkschein. Die App ermöglicht es, gültige Parkscheine zu buchen, ohne extra zum Parkautomat laufen zu müssen. Alles entspannt – könnte man meinen.
Aber offenbar nicht für die Stadt Geldern. Die wusste ja nicht, dass Frau Franken-Ruhs eine Minute nachdem sie ihr Auto abgestellt hatte, via App einen Parkschein lösen würde. In ihren Augen hatte die Frau um 10.27 Uhr unerlaubt ohne Parkschein ihr Auto abgestellt – also wurde ein Brief aufgesetzt und 20 Euro Verwarngeld gefordert.
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Ärgerlich – aber na gut. Dann schickt man der Stadt halt einfach einen Beweis-Screenshot aus der App, der den legal bezahlten Parkzeitraum ab 10.28 Uhr – eine Minute später – belegen kann. Und dann ist ja alles gut, oder?
Stadt will einfach nicht nachgeben
Leider nicht. Denn die Stadt Geldern akzeptierte die Beweismittel nicht. Und weil die angeordneten 20 Euro Verwarngeld nicht gezahlt wurden, erhöhte man die Strafe kurzerhand auf 48,50 Euro. Selbst ein persönliches Telefonat mit einer städtischen Sachbearbeiterin konnte die Verantwortlichen nicht umstimmen. Die Online-Parkscheinbuchung sei schlichtweg zu spät erfolgt, hieß es – wegen 60 Sekunden Zeitunterschied!
Und was dem Ganzen noch die Krone aufsetzt: Anne Franken-Ruhs parkte insgesamt nur zehn Minuten vor der Deutsche-Bank-Filiale. Und eine Parkdauer von zehn Minuten ist über eine sogenannte „Brötchen-Taste“ am Parkautomaten vor Ort sowieso kostenlos!
Erst, als der Fall an die „Rheinische Post“ ging, die über die Geschichte berichtete, zog die Stadt ihre Forderung zurück.