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Düsseldorf: Schrecklicher Vorwurf! Ukrainerin (18) soll auf Schiff zweimal vergewaltigt worden sein

Düsseldorf: Schrecklicher Vorwurf! Ukrainerin (18) soll auf Schiff zweimal vergewaltigt worden sein

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© Roberto Pfeil/dpa

Verbrechen in NRW: So viel Arbeit hat die Polizei wirklich

2021 ist die Kriminalität zum sechsten Mal in Folge gesunken. Hat die Polizei immer weniger zu tun?

Sie sind gekommen, um Schutz vor Russlands Bomben zu finden. Hat eine junge Ukrainerin (18) in Düsseldorf stattdessen eine Höllenqual über sich ergehen lassen müssen?

Am Mittwoch hat der Prozess gegen zwei Männer vor dem Landgericht Düsseldorf begonnen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Vergewaltigung! Angeklagt sind zwei Flüchtlinge (38, 26) aus Tunesien und Nigeria, die mit dem späteren Opfer im Hotelschiff „Oscar Wilde“ am Rheinufer in Düsseldorf untergebracht gewesen waren.

Düsseldorf: Ukrainerin soll auf Schiff zweimal in zehn Minuten vergewaltigt worden sein

Laut Anklage hatte die junge Frau den Angeklagten Rachid B. beim Abendessen auf dem Schiff kennengelernt. Er begleitete sie in die Kabine, soll dort über sie hergefallen sein und sie vergewaltigt haben. Sie habe immer wieder versucht, sich zu wehren, sogar laut „Ich will das nicht!“ gerufen. Nur zehn Minuten, nachdem der mutmaßliche Täter die Kabine verlassen hatte, soll der zweite Angeklagte namens Abdullahi A. angeklopft haben.

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Das ist die Stadt Düsseldorf:

  • erhielt 1288 das Stadtrecht
  • Landeshauptstadt von NRW, gehört zu den Wirtschaftszentren Deutschlands
  • mit 646.000 Einwohnern (Stand: Dezember 2019) die zweitgrößte Stadt in NRW
  • besteht aus zehn Stadtbezirken, die in 50 Stadtteile unterteilt sind
  • Oberbürgermeister ist Stephan Keller (CDU)

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Laut Staatsanwaltschaft würden sich die beiden Männer nicht kennen, von einem gemeinsamen Plan sei nichts bekannt. Die Ukrainerin soll Abdullahi A. auf seine Einladung zum Verabschieden gefolgt sein, er habe sie dann in seine Kabine gerissen und sofort vergewaltigt haben.

Düsseldorf: Angeklagten droht Haftstrafe und Abschiebung

Die beiden Männer haben sich zu den Vorwürfen vor Gericht nicht geäußert, haben nur ihre Lebensläufe vortragen lassen. Beide Männer haben in der Ukraine studiert, ehe sie vor dem Krieg über Polen nach Deutschland geflohen waren. Zwei Tage nach ihrer Ankunft wurden sie festgenommen. Das Opfer selbst ist wegen einer Corona-Erkrankung nicht vor Gericht erschienen.

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Den Angeklagten droht neben einer Haftstrafe auch die sofortige Abschiebung. Der Prozess wird fortgesetzt. (mg)