Düsseldorf.
Mit einer Beschwerde der etwas selteneren Art sehen sich die Betreiber der „Weissen Flotte“ konfrontiert. Die hatten an Silvester 2017 eine auf der „MS Düsseldorf“ eine Disko-Fahrt angeboten.
Auf dem Rheinschiff ins neue Jahr starten? Von der Idee waren auch vier Rentner im Alter von 65 bis 76 Jahren überzeugt. Doch mit den Zuständen auf der „MS Düsseldorf“ sollte das Rentner-Quartett dann überhaupt nicht einverstanden sein – und zog vor Gericht.
Düsseldorf: Rentner klagen über Party auf „MS Düsseldorf“: „Viel zu pickepackevoll“
Wie die „Rheinische Post“ berichtet, forderten die Rentner am Dienstag vor dem Amtsgericht Düsseldorf das Eintrittsgeld in Höhe von rund 430 Euro zurück.
Demnach sei es an Bord des Partyschiffs „viel zu pickepackevoll“ gewesen, klage das Quartett. Es habe „ein Gedränge ohne Ende“ gegeben. Nur durch einen kleinen Gang habe man sich in der Masse an Menschen kaum fortbewegen können.
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Auf dem Schiff hätten die Rentner nicht einen Sitzplatz finden können. Das hatte sich das befreundete Quartett offenbar ganz anders vorgestellt: „Ich bin da nicht hingegangen, um eine Steh-Party zu erleben, sondern einen netten Abend mit Musik und Essen“, sagte einer der Rentner (75) laut „Rheinische Post“ vor Gericht aus.
Weisse Flotte wehrt sich gegen Vorwürfe
Die Betreiber der Weissen Flotte können die Aufregung nicht verstehen. Sie gaben an, dass lediglich 180 Gäste an Bord der „MS Düsseldorf“ gewesen seien. Zugelassen ist das Schiff jedoch für 250 Personen.
Man habe den unzufriedenen Rentner damals aus Kulanz eine Alternative angeboten: Eine Silvesterparty an Land, genauer gesagt im VIP-Bereich der Kasematten. Darauf sollen die vier Freunde sich allerdings nicht eingelassen haben. Genauso wenig hätten sie einen Gutschein für eine Fahrt mit der Weissen Flotte zu einem anderen Zeitpunkt angenommen.
Rentner fordern Schmerzensgeld
Stattdessen beharren die Rentner darauf, den Eintritt für Silvesterfahrt zurückzuerstatten. Wenn das nicht klappt, wolle man zumindest 300 Euro als „Schmerzensgeld“ bekommen.
Die Reederei hat nach Angaben der Zeitung drei Wochen Zeit, das Vergleichsangebot anzunehmen. Falls nicht, fällt am 24. Mai das Urteil am Amtsgericht Düsseldorf.