Die Energiepreise in NRW haben es trotz politischer Energiepreisbremse noch immer in sich. Viele Menschen zittern bereits vor etwaigen Preiserhöhungen oder erhielten schon Post vom Stromanbieter – mit der bitteren Kunde, dass die Abschläge stark erhöht werden. Selbst bei Kündigungen und Neukunden-Bonus müssen viele noch immer mehr zahlen als vorher.
Besonders betroffen sind aber auch kleine und mittlere Unternehmen. Allen voran landwirtschaftliche Betriebe wie Bauernhöfe müssen wegen hoher Strom- und Gaspreise oft das Doppelte oder noch mehr als in den Jahren zuvor zahlen. Für einige Betriebe ist das nicht mehr zu stemmen, sie reduzieren ihre Arbeit oder erwägen gar eine komplette Schließung. Doch genau diese Betriebe können jetzt auf einen Zuschuss vom Land NRW hoffen, um die hohen Energiepreise zumindest etwas eindämmen zu können!
Energiepreise in NRW: Neue Zuschuss-Regelung bei gestiegenen Kosten
Denn seit dem 21. März können betroffene Kleinbetriebe, mittlere Unternehmen, aber auch Solo-Selbstständige Härtefallhilfen in NRW beantragen. Voraussetzung für den Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags aus dem Jahr 2022 sei mindestens die Vervierfachung des zu zahlenden Preises für Strom, Gas und Wärme, so das NRW-Wirtschaftsministerium. Das Ziel ist klar: Betriebe sollen nicht schließen, Arbeitsplätze nicht wegen der Energiepreise abgebaut werden.
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Die Anträge würden von der NRW-Bank geprüft und bewilligt werden. Das Verfahren sei einfach, Unternehmen können sich auf der Webseite der Förderbank informieren und Detailfragen klären. Es seien zudem „nur unbedingt notwendige Angaben für eine rechtssichere Prüfung und Erfolgskontrolle zu machen“. Für die Hilfe stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Land NRW plant weitere Hilfen in Stufen
Dabei bleibe es aber nicht. Denn in einer zweiten Stufe des Hilfsprogramms soll die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse aufgestockt werden, wenn sich die Energiekosten 2023 vervierfacht hätten und die Firmen eine hohe Energie-Intensität aufweisen würden, so das Ministerium. In einer dritten Stufe sollen auch Betriebe Hilfen erhalten, die Öl, Holzpellets oder andere „nicht-leitungsgebundene“ Energieträger nutzen. So weit die Theorie. Doch sind diese Hilfen auch das, was insbesondere landwirtschaftliche Betriebe wie Bauernhöfe benötigen? Wie steht es finanziell um sie?
Jan-Malte Wichern von der Landwirtschaftskammer NRW zu DER WESTEN: „Der durchschnittliche NRW-Haupterwerbsbetrieb erwirtschaftete im Schnitt der letzten zehn Jahre einen Gewinn von rund 60.000 Euro. Allerdings muss die Unternehmerfamilie davon ihre gesamte Lebenshaltung wie Nahrungsmittel, Bekleidung, Freizeit, aber auch Versicherungen, Steuern und erforderliche Investitionen zahlen. Im Schnitt entsteht eine finanzielle Lücke von rund 20.000 Euro.“ RUMMS! Im Klartext: Den Bauernhöfen fehlen jährlich rund 20.000 Euro!
Experte über Bauernhöfe: Jährlich fehlen rund 20.000 Euro!
Wichern warnt: „Ergänzend muss der Unternehmer fehlendes Geld mit finanziellen Einlagen in den Betrieb ausgleichen. Das stimmt nachdenklich, da keine Eigenmittel für Neuinvestitionen zur Verfügung standen.“ In landwirtschaftlichen Betrieben seien nämlich permanent Investitionen in Maschinen oder Gebäude notwendig. Der Experte weiter: „Daher ist ein Gewinn von mindestens 100.000 Euro für einen Familienbetrieb erforderlich, um den Anforderungen gerecht zu werden. Das erreichte der Durchschnittsbetrieb in den letzten Jahren nicht.“
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Immerhin könnte die Härtefallhilfe für andere kleinere Unternehmen zum Segen werden. Johannes Pöttering von der Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW zu DER WESTEN: „Es ist gut, dass das Land kleinen und mittleren Unternehmen zusätzliche Hilfen für Härtefälle zur Verfügung stellt. Die Abstimmung zwischen Bund und Land hat extrem lange gedauert. Wichtig wird auch sein, das Programm nach den ersten Praxis-Erfahrungen gegebenfalls nochmals anzupassen. Dann können diese Hilfen bei manchen Unternehmen im Mittelstand einen Teil der Sorgen lindern.“
Der Hauptgeschäftsführer merkt aber auch an: „Klar ist, dass sich mit dem Landes-Programm die erheblichen Konstruktionsfehler bei den bundesweiten Energiepreisbremsen bei weitem nicht ausgleichen lassen. Hier sind weiterhin durchgreifende Verbesserungen im Bund und in Europa erforderlich. Nach über drei Jahren der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe in Teilen des Landes ist die Energiepreiskrise eine massive zusätzliche Belastung für die Unternehmen. Unsere Sorge ist, dass sich die hohen Energiepreise verstetigen und zu einer Dauerbelastung werden.“