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Flughafen Düsseldorf, Dortmund und Co: Passagiere erhalten hunderte Euro zurück – DAS steckt dahinter

Urlauber, aufgepasst: Es gibt die Möglichkeit, Geld zurückzubekommen, wenn man geflogen ist. Was dahintersteckt, kannst du hier lesen.

Flughafen Düsseldorf, Dortmund und Co
© IMAGO/Steinsiek.ch

Das sind die fünf größten Flughäfen NRWs

Die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen fertigen täglich viele Passagiere ab. Wie viele Menschen auf den größten Flughäfen des Bundeslandes unterwegs sind, erfährst du hier.

Hände aufhalten, es könnte Geld regnen! Wer mit der Deutschen Bahn fährt, ist ja schon allerlei Frust gewöhnt. Gefühlt nach jeder Fahrt kann ein Entschädigungsantrag gestellt werden, um einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet zu bekommen. Doch auch an den Airports in NRW kann abgesahnt werden, denn: Mitten in den Sommerferien sind auch am Flughafen Düsseldorf, Dortmund und Co. Verspätungen leider öfter der Fall.

Bei allen Stressfaktoren, die es an Flughäfen gibt: Verspätete oder sogar ausgefallene Flüge sind das Schlimmste, was Passagieren vor dem wohlverdienten Urlaub passieren kann. Dann ist der Ärger meist groß. Doch Fluggäste sind nicht hoffnungslos dem Treiben der Airlines ausgeliefert. Es gibt eine finanzielle Entschädigung für alle, die am Flughafen Düsseldorf, Dortmund und anderen Airports fliegen – und das nicht zu knapp.

Flughafen Düsseldorf, Dortmund und Co: Passagiere erhalten hunderte Euro zurück

Wie die Verbraucherzentrale NRW hinweist, sind bis zu 600 Euro an Entschädigung drin. Um an die Kohle zu kommen, müssen Reisende einige Voraussetzungen erfüllen. So muss die Verspätung bei der Ankunft am Reiseziel mindestens drei Stunden betragen. Außerdem dürfen sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ wie Wetterkatastrophen oder Ähnliches nicht der Grund für die Verzögerung sein.

Wie hoch die Entschädigung letztlich ausfällt, ist abhängig von der Flugstrecke, so die Verbraucherzentrale NRW weiter. Im Klartext: Je mehr Kilometer in der Luft, desto mehr Geld gibt es. Bei einem kompletten Flugausfall dagegen können Reisende entweder auf den kompletten Ticketpreis hoffen oder aber die betroffene Airline muss eine „Ersatzbeförderung“ organisieren.


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Was viele Passagiere nicht wissen: Auch beim Verlust des Gepäcks müssen Reiseveranstalter oder die Fluglinie haften. Die Verbraucherzentrale bietet eine „Flugärger-App“ an, wo sich Reisende vor dem Flug informieren können, um keinen Ärger in den Sommerferien zu haben.