Hagen/Osnabrück.
Nuhsan C., auch bekannt als Rapper „Jigzaw“, muss Deutschland verlassen – das entschied das Osnabrücker Verwaltungsgericht am Dienstag.
Der türkische Staatsbürger hätte schon 2014 abgeschoben werden sollen. Im Juli 2017 stach er dann vor einem Hagener Wettbüro einen 25-Jährigen mit einem Messer nieder. C. prahlte mit dieser Tat und seinem Asylverfahren auf YouTube, wie die Bild damals berichtete.
Vor dem Osnabrücker Gericht klagte Nuhsan C. gegen die Ablehnung seines Asyl-Folgeantrags. Doch weder er noch sein Anwalt erschienen am Dienstag zum Termin, berichtet die .
————————————
• Mehr Artikel zu Nuhsan C.:
Kollegah holte ihn aus dem Knast: Jetzt sorgt „Fratzen-Rapper“ Jigzaw in Hagen für Stress
Gangster-Rapper „Jigzaw“ gefasst: So verhöhnt der „Asyltrickser“ (schon wieder!) die Polizei
• Top-News des Tages:
Mega-Flugzeug endlich in Düsseldorf gelandet: HIER siehst du das erste Bild der Antonov
Krebs-Schock: Mesut Özil in tiefer Trauer
————————————-
Gangster-Rapper „Jigzaw“ muss Deutschland verlassen
Anwalt Dr. Christof W. Miseré hatte bereits im Vorfeld versucht, den Verhandlungstermin verschieben zu lassen – denn zum selben Zeitpunkt musste er einen anderen Termin in Halle (an der Saale) wahrnehmen. Er stelle sogar einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin. Ohne Erfolg, der Termin fand statt.
Obwohl Nuhsan C. behauptet, er sei aufgrund seiner Musikstücke einer möglichen Verfolgung in der Türkei ausgesetzt, entschied die Richterin gegen ein erneutes Asylverfahren. Stand jetzt ist Gangster-Rapper „Jigzaw“ also zur Ausreise verpflichtet. (bs)