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Grenzkontrollen in NRW: Polizei vollstreckt Haftbefehl auf der A40 – ER wurde bereits gesucht

Sie sind umstritten: die Grenzkontrollen in NRW. Doch ab und zu kann die Bundespolizei auch Erfolge feiern.

Grenzkontrolle in NRW: ER ging auf der A40 ins Netz.
© IMAGO/Revierfoto

Faeser zu kriminellen Ausländern: "Wer sich nicht an die Regeln hält, muss gehen"

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat in Berlin die polizeiliche Kriminalstatistik 2023 vorgestellt. Stark stiegen demnach Zahl und Anteil der ausländischen Tatverdächtigen. "Wer sich nicht an die Regeln hält, muss gehen", sagte Faeser dazu in Berlin.

Nach dem Messer-Anschlag auf einem Stadtfest in Solingen (wir berichteten) ging ein Ruck durch Deutschland. Die Migrationsdebatte erlebte erneuten Schwung und die Ampel-Regierung führte als Maßnahme unter anderem wieder Grenzkontrollen ein – auch in NRW.

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Seit dem 16. September finden diese nun an allen landseitigen Schengen-Binnengrenzen statt. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den Straßen- und Schienenverkehr im Umkreis von 30 Kilometern im Grenzbereich. Hierbei ist den Beamten nun ein Mann ins Netz gegangen, der bereits per Haftbefehl gesucht wurde.

Grenzkontrollen in NRW: Polizei vollstreckt Haftbefehl mitten auf der A40

Die Bundespolizei geht in ihren Grenzkontrollen immer wieder auf bestimmte Lagen ein und stützt sich zudem auf bisherige Erfahrungen. Dabei sind die Beamten sowohl uniformiert als auch zivil unterwegs.

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Am Dienstagvormittag (8. Oktober) ist der Polizei bei den Grenzkontrollen in NRW ein echter Erfolg gelungen. Im Blick der Bundesbeamten: Reisende auf der A40 bei Wachtendonk. Bei einem Fahrer wurde schnell klar, er ist nicht nur ein typischer Tourist. Der Abgleich der Daten des 49-Jährigen mit der polizeilichen Datenbank zeigte, dass die Staatsanwaltschaft Essen ihn bereits per Haftbefehl suchte.

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Kontrollen sind weiterhin umstritten

Zuvor hatte der Mann auf einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Gelsenkirchen nicht reagiert, heißt es von der Bundespolizei in Sankt Augustin. Das Gericht hatte den Bulgaren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da der Mann das Geld auch bei der Bundespolizei nicht zahlte, brachten ihn die Beamten direkt in die Justizvollzugsanstalt.


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Wahrscheinlich ist das nur ein kleiner Fisch. Daher gibt es auch immer wieder Stimmen gegen die Grenzkontrollen in NRW, wie in diesem Artikel. Doch in diesem Fall oder auch hier, gab es zumindest den ein oder anderen Erfolg.