Hartz 4 und eine große Villa in NRW mit einem Mercedes vor der Haustür – wie passt das zusammen? Für die meisten lautet die Antwort wohl: gar nicht.
Und doch soll der Clan-Chef Badia Al-Zein jahrelang in Leverkusen (NRW) Hartz 4 vom Amt bezogen haben und sich so unter anderem ein schönes Leben gemacht haben. Jetzt kommt immer mehr ans Licht, wie er den Staat so lange abzocken konnte.
Hartz 4 in NRW: Knapp eine halbe Millionen erschlich sich Clan-Familie
Vor knapp einem Jahr stürmte ein SEK-Team mit Polizeipanzer die Villa der Al-Zeins in Leverkusen. Dabei wurde das komplette Luxus-Haus der Familie auf den Kopf gestellt.
Denn der libanesische Clan das Sozialamt betrug das Sozialamt: Neben dem Clan-Chef werden auch seine Frau Hajere (43), die gemeinsamen Söhne Merhen (27), Sehmus (29) und Mohamed Abdelouhab (25) sowie die Tochter Melek (22) und Schwiegertochter Majola Melake (28) wegen gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrugs verklagt.
Sie sollen über Jahre ihr immenses Vermögen vertuscht haben, um Leistungen vom Amt zu beziehen. Zwischen 2014 und 2021 soll die Clan-Familie insgesamt 456.000 Euro vom Jobcenter einkassiert haben.
Hartz 4 in NRW: SO einfach führte die Clan-Familie das Amt hinters Licht
Doch wie konnten die Familie das Amt so lange hinters Licht führen? Beim zweiten Prozesstag vor dem Landesgericht Düsseldorf sagte am Dienstag (5. Juni) ein Mitarbeiter des Jobcenters aus. Bitter: Kaum ausgefüllte Formulare, unvollständige Adressen und abweichende Unterschriften verursachten bei der Behörde keine Zweifel.
„Die Familie war komplett unauffällig. Vor den Hinweisen der Polizei hatten wir keinen Grund, von Leistungsbetrug auszugehen“, sagte der Teamleiter für Rückforderungen des Jobcenters Leverkusen. Unterschiedliche Handschriften in einem Formular seien kein Grund zum Zweifel, oft würden etwa Caritas-Mitarbeiter beim Ausfüllen helfen. „Entscheidend ist für uns, dass der Antrag unterschrieben ist. Wer ihn ausgefüllt hat, ist uns gleich“, erklärte er.
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Das ist Hartz 4:
- „Hartz 4“ heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
- Es wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt, ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- soll Empfängern ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht
- kann durch zulässige Sanktionen gekürzt oder ganz gestrichen werden
- gesetzliche Grundlage für das ALG II bildet das Zweite Buch Sozialgesetzbuch
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Unterschiedliche Handschriften würden nicht überprüft werden. Wenn ein bereits bekannter Antragsteller sämtliche Fragen zu Einkommen und Vermögen unbeantwortet ließ, sei die Behörde davon ausgegangen, dass er über kein Einkommen und Vermögen verfügte, sagte der Jobcenter-Mitarbeiter.
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„Wir sind eine Sozialbehörde. Die Leute, die zu uns kommen, haben oft Probleme mit dem Ausfüllen von Formularen. Wir legen vieles niedrigschwellig zugunsten des Antragstellers aus. Da steht die Sicherung des Lebensunterhaltes für Bedürftige im Vordergrund“, so der Zeuge.
Clan-Bande droht mehrere Jahre Knast – DIESE Verbrechen werden ihnen auch vorgeworfen
Doch den Angehörigen der Clan-Bande wird nicht nur Betrug vorgeworfen. Sie stehen auch wegen Geldwäsche, Erpressung, Steuerhinterziehung, Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung, Ausbeutung und Nötigung vor Gericht.
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Der Prozess soll noch einige Monate gehen, ein Urteil soll November erfolgen. Teilweise könnte den Beschuldigten bis zu 15 Jahre Haft drohen. (dpa)
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