Es gibt viele Hunde-Geschichten aus NRW, die das Herz erwärmen. Dann gibt es aber leider eben auch jene, die uns am gesunden Menschenverstand zweifeln lassen. Rückblickend auf das Jahr 2021 ereignete sich gleich zu Beginn des Jahres eine solch erschreckende Geschichte.
Es war ein grausamer Fund an der A46 zwischen Hagen und Iserlohn! Warum tut man einem Hund so etwas an? Ein Mitarbeiter der Autobahnmeisterei Hagen (NRW) taumelte bei dem furchtbaren Anblick sicherlich erschrocken zurück.
Hund in NRW: Schock-Moment an der Autobahn-Raststätte
Auf dem Rastplatz „Leckerhorst“ an der A46 war der Mann mit Räumungsarbeiten beschäftigt, als ihm etwas anderes ins Auge fiel: Auf der Wiese neben der Lärmschutzwand lagen zwei tote Hunde-Welpen! Auf den ersten Blick sah es so aus, als ob die winzigen Labrador-Welpen aufgeschnitten worden wären!
Der Mitarbeiter rief sofort die Polizei. Auch der Tierschutz wurde eingeschaltet. Im Netz schlug der Fall ebenfalls hohe Wellen. Die Beamten nahmen sofort die Ermittlung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz auf. Doch die Obduktion ergab etwas anderes: Die Hunde haben nie gelebt.
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Die Pathologen konnten sehen, dass die Lungen nie belüftet worden waren. Die Hunde-Welpen haben also nie geatmet. „Es handelt sich um Totgeburten“, stellte die Polizei damals also fest. Auch habe niemand die Tiere aufgeschlitzt. Wahrscheinlich hatten sich Ratten oder Krähe über den Kadaver hergemacht.
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Die beliebtesten Hunde-Rassen in Deutschland:
- Platz 1: Labrador Retriever
- Platz 2: Golden Retriever
- Platz 3: Deutscher Schäferhund
- Platz 4: Jack Russel Terrier
- Platz 5: Yorkshire Terrier
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Nichtsdestotrotz stand weiterhin die Ordnungswidrigkeit im Raum, wegen des Verstoßes gegen das Gesetz über die Beseitigung von Tierkörpern. Die Polizei ermittelte weiter, um den möglichen Verursacher zu finden. Doch auch Monate später teilten die Beamten auf Nachfrage von DER WESTEN mit, dass keine Verursacher ermittelt werden konnten.
Welche Strafe solchen Täters drohen könnte, erklärte eine Sprecherin: Laut Bußgeldkatalog des NRW-Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes des Landes NRW könne in solch einem Fall eine Ordnungswidrigkeit wegen des nicht ordnungsgemäßen Beseitigens von Tierkadavern in Höhe von bis zu 1.020 Euro ausgesprochen werden.(js)