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Karneval in NRW: Vorsicht! HIER sind Kostüme streng verboten

Die Jecken und Narren sind wieder los: Der Karneval in NRW ist in vollem Gange! Doch Vorsicht: Beim Thema Verkleidung solltest du dich an Regeln halten.

© IMAGO / blickwinkel

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Karneval ist mal wieder in voillem Gange! Für viele Menschen in NRW ist die Faschings-Zeit DAS Highlight des Jahres. Vor allem auf das Verkleiden freuen sich die Jecken und Narren. Doch vorsichtig: Nicht überall darfst du kostümiert auftreten. Vor allem auf der Arbeit solltest du vorsichtig sein.

Derzeit schallt es wieder „Helau!“ und „Alaaf!“ durch NRW. Ob als sexy Krankenschwester, als heldenhafte Marvel-Figur oder doch als böse Hexe – Verkleidung ist an Karneval das A und O. Aber nicht alles, was dir an Karneval gefällt, gefällt auch deiner Firma. Beim Thema Verkleidung gibt es am Arbeitsplatz einige Regeln. Vor allem, wenn es um das Thema Sicherheit und Kundenkontakt geht.

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Karneval in NRW: Schutzkleidung darf nicht gegen Kostüm getauscht werden

Weil du aber an deinem Arbeitsplatz grundsätzlich erstmal das tragen darfst, was du willst, darfst du auch im Kostüm im Büro erscheinen, wie der „Merkur“ berichtet. Doch das gilt beispielsweise nicht, wenn dein Beruf Schutzkleidung erfordert – zum Beispiel im Chemielabor oder in einem Atomkraftwerk.

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Doch das sind nicht die einzigen Orte, wo Kostüme verboten sind. Auch andere Berufe erfordern eine bestimmte Kleiderordnung. Zum Beispiel in einer Bank oder auch andere Jobs, wo viel Kundenkontakt erforderlich ist.

Karneval in NRW: HIERFÜR musst du sogar Bußgeld zahlen

Es gibt auch Situationen, in denen der Arbeitgeber dir eine Verkleidung vorschreiben darf. Beispielsweise, wenn die Kostüme der Mitarbeiter Teil einer Marketingkampagne sind und dazu eine Verordnung vorliegt.


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Ebenfalls vorsichtig solltest du bei Kopftuch und Hutbedeckung sein. Diese sollten nicht in Verbindung mit Verkleidungen als Extremist oder verbotenen Symbolen gebracht werden. In solchen Fällen begehst du lauf Bußgeldkatalog eine Straftat. Auch das Tragen von täuschend echt aussehenden Waffen ist nicht erlaubt – und kann dich bis zu 10.000 Euro kosten, wie der „Merkur“ schreibt. Also: Augen auf bei der Kostüm-Wahl!