An Karneval in NRW ist alles erlaubt? Denkst du! Verrückt und bunt ja, aber auch an Fasching gibt es Grenzen – und die fangen schon bei der Verkleidung an. Welche Verkleidung in diesem Jahr besonders beliebt ist, erfährst du hier.
Damit du nicht an Karneval in NRW plötzlich ein saftiges Bußgeld zahlen musst, solltest du bei der Kostümwahl besser aufpassen. Bei manchen „Scherzen“ kommst du allerdings nicht einmal mehr damit davon. Dann winken sogar schwedische Gardinen.
Karneval in NRW: Diese Verkleidung könnte dich 10.000 Euro kosten!
Deiner Fantasie beim Verkleiden ist fast keiner Grenze gesetzt – doch von einigen Accessoires und Kostümen solltest du lieber die Finger lassen. Denn wenn du damit unterwegs erwischt wirst, droht dir ein Bußgeld oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.
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Besonders teuer wird es zum Beispiel, wenn du Waffenattrappen bei dir trägst, die zu realistisch aussehen. Die fallen laut dem Waffengesetz unter sogenannte „Anscheinswaffen“. Andere Menschen könnten sie für echt halten und in Panik verfallen. Damit umherzulaufen, wird als Ordnungswidrigkeit gehandelt und laut dem Bußgeldkatalog mit einer Strafe von 10.000 Euro geahndet.
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Mit diesem Kostüm landest du im Knast
Gleiches gilt auch bei Uniformen. Die echte Polizeiuniform vom Vater ausleihen, ist nicht erlaubt. „Echte“ Sicherheitsbeamte sollten stets von den „falschen“ unterscheidbar bleiben. Einen Arztkittel darfst du dir natürlich weiterhin überziehen. Bei Kostümen mit terroristischem oder rechtsextremem Hintergrund verhält sich das anders.
Jedwede Symbole, Schriftzüge oder Abkürzung mit Verbindung zum Nationalsozialismus sind verboten. Dazu zählen „WP“ für „White Power“, „SGH“ für „Sieg Heil“ oder auch „B & H“ für „Blut und Ehre“. Dass ein Hakenkreuz auf dem Kostüm ebenfalls ein No-Go ist, sollte klar sein. Wer zuwider handelt, macht sich strafbar.
Karneval in NRW: Die richtige Bedeckung
Und eines gibt es noch zu bedenken. Als Kostümierter sollte man – je nachdem, wo man unterwegs ist – nicht zu viel und nicht zu wenig tragen. Wer draußen ein zu knappes Kostüm trägt, der könnte damit in den Rechtsbereich des Exhibitionismus geraten.
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Andererseits gilt auch ein Vermummungsverbot. Vor allem im Straßenverkehr hinterm Steuer dürfen Autofahrer deshalb keine Maske tragen. Verkehrsteilnehmer müssen identifizierbar bleiben und ihre Sicht und ihr Gehör dürfen durch ihre Kostümierung ebenfalls nicht beeinträchtigt sein. Wenn ihr Gesicht nicht zu erkennen ist, kann das schnell 60 Euro kosten. Das Vermummungsverbot wird in Extremfällen sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.