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Karneval in NRW: Striktes Verbot – Stadt droht mit 50.000 Euro Bußgeld!

Zum Karneval lassen die Jecken in NRW Fünfe gerade sein. Doch wer sich über dieses Verbot hinwegsetzt, muss mit einem heftigen Bußgeld rechnen.

© imago images/Future Image/ C. Hardt

Karnewat? 7 Gründe, warum das Ruhrgebiet nicht jeck ist

Während das Rheinland Karneval feiert, konzentriert sich der Pott auf die wichtigen Dinge des Lebens.

Helau und Alaaf! Der Straßenkarneval 2025 steht vor der Tür. Zum Highlight der fünften Jahreszeit in NRW freuen sich die Jecken von Köln bis Düsseldorf auf zahlreiche Umzüge. Aber nicht nur in den ganz großen Karnevals-Hochburgen in NRW ist rund um Weiberfastnacht und Rosenmontag die Hölle los.

Auch Duisburg steht an Karneval wieder Kopf. Vor dem bunten Treiben verkündet die Stadt an Rhein und Ruhr allerdings ein striktes Verbot. Wer sich nicht daran hält, der muss bis zu 50.000 Euro zahlen!

Karneval in NRW: Dramatische Zustände

An Karneval lassen die Jecken jedes Jahr Fünfe gerade sein. Doch trotz aller Glückseligkeit gibt es auch Grenzen. Die Stadt Duisburg hat diese nun nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre klar kommuniziert.

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Denn in jüngerer Vergangenheit sei die Karnevalsparty für Kinder und Jugendliche immer mal wieder beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder sogar im Krankenhaus geendet. Des Öfteren seien Kinder schon ab dem Alter von 12 Jahren betrunken aufgefallen. Deshalb hat die Stadt zu den Duisburger Karnevalsumzügen sowie bei den großen Altweiberfeiern am Kometenplatz (Walsum) sowie am alten Güterbahnhof (Mitte) Jugendschutzkontrollen angekündigt.

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Striktes Verbot zum Karneval in NRW

In diesem Zusammenhang erinnert die Stadt Gewerbetreibende daran, dass die Abgabe alkoholischer Getränke unter 16 Jahren untersagt ist. Hochprozentiges sowie Alkopops dürfen nur ab 18 Jahren verkauft werden. Gewerbetreibende sind in Zweifelsfällen verpflichtet, sich einen Ausweis zeigen zu lassen. „‚Schwarze Schafe‘ haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen“, warnt die Stadt Duisburg und weist darauf hin: „Im Wiederholungsfall droht sogar eine Gewerbeuntersagung.“


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Übrigens: Auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder ist verboten! Zur Kontrolle ist unter anderem der Städtische Außendienst (SAD) des Bürger- und Ordnungsamts durch Fußstreifen unterwegs. Die Stadt macht deshalb bekannt: „Der SAD ist aufgrund der umfangreichen Kontrollen an Altweiber (27. Februar) sowie von Karnevalsamstag (1. März) bis einschließlich Rosenmontag (3. März) nicht zu erreichen.“ Am Freitag (28. Februar) sei der SAD nur eingeschränkt (8 bis 16.30 Uhr) telefonisch unter 0203/283 3900 erreichbar.