Nur wenige Monate nach der vorgezogenen Bundestagswahl gehen die Wahlberechtigten in NRW schon wieder zur Wahlurne. Denn am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland statt.
Rund 13 Millionen Wahlberechtigte sind dazu aufgerufen, ihre Kreuze auf den Stimmzetteln zu machen. Doch worum geht es bei der Kommunalwahl in NRW 2025 überhaupt? Und warum müssen manche Wähler und Wählerinnen zwei Wochen später unter Umständen noch einmal zur Wahlurne?
Kommunalwahl 2025 in NRW: Das musst du wissen
Es ist der erste große Stimmungstest nach der Bundestagswahl im Februar 2025. Im landesweiten Vergleich hat die CDU bei der letzten Kommunalwahl mit rund 34 Prozent der Stimmen das beste Ergebnis erzählt, gefolgt von SPD (24 Prozent) und Grünen (20 Prozent). Die AfD lag bei 5 Prozent, die Linke bei rund 4 Prozent.
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Das Ergebnis bei der Bundestagswahl sah allerdings deutlich anders aus. In vielen Städten und Landkreisen erzielten die Linke und AfD zweistellige Werte. Wird sich der Trend im September fortführen oder können die Parteien der politischen Mitte auf kommunaler Ebene überzeugen?
Wer wird gewählt?
Bei der Kommunalwahl 2025 stehen in NRW werden je nach Einzugsgebiet unterschiedliche Positionen gewählt. In kreisfreien Städten wie Essen werden etwa Stadträte, Bezirksvertretungen und der Oberbürgermeister gewählt. In kreisangehörigen Städten wie Recklinghausen stehen Kreistag, Stadtrat, Landrat und Bürgermeister zur Wahl.
Bei der Wahl zum (Ober-)Bürgermeister oder Landrat gilt das Mehrheitswahlrecht. Alle Wahlberechtigten haben dabei eine Stimme. Wer mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommt, gewinnt die Wahl. Gibt es keine eindeutige Mehrheit, kommt es zu einer Stichwahl.
Auch bei der kommunalen Vertretung (Stadt-, Kreis- oder Gemeinderat) haben die Wahlberechtigten eine Stimme, mit der Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Daher gilt: Nur ein Kreuz auf dem Wahlzettel machen, sonst ist er ungültig!
Wann wird gewählt?
Die Kommunalwahl 2025 in NRW findet Sonntag, 14. September statt zwischen 8 und 18 Uhr statt. Sollte dabei in bestimmten Kreisen keine eindeutige Mehrheit zustande kommen, müssen die Wahlberechtigten zwei Wochen später erneut zur Wahlurne.
Die etwaigen Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.
Wer darf wählen?
Im Gegensatz zur Bundestagswahl dürfen bei der Kommunalwahl in NRW Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedsstaaten wählen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigte müssen außerdem bereits 16 Tage vor der Wahl in ihrem jeweiligen Wahlgebiet gemeldet sein.
Gibt es eine Hürde für Kleinstparteien?
Im Gegensatz zum Bundestag gibt es keine 5-Prozent-Hürde zum Einzug in die Kommunalvertretungen. Seit 2017 die Sperrklausel von 2,5 Prozent für Wahlen bei Gemeinderäten und Kreistagen für verfassungswidrig erklärt wurden, haben auch Kleinstparteien eine Chance auf Sitze in den Gemeinderäten.
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Nur für die Wahl von Bezirksvertretungen gilt für Parteien weiterhin die 2,5-Prozent-Hürde.
Wer darf gewählt werden?
Als Kandidat kommt jede Person infrage, die mindestens 18 Jahre alt ist, einen deutschen Pass besitzt oder EU-Bürger ist. Zudem müssen Kandidatinnen seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben.
Gibt es eine Briefwahl?
Wer nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann, kann im Vorfeld der Kommunalwahl Briefwahlunterlagen beantragen. Die Termine und Fristen dafür werden im Zuge der Wahlbenachrichtigungen bekanntgegeben.