Nicht nur auf Mallorca im Bierkönig geht der Ballermann-Hit „Layla“ gerade durch die Decke: Das Lied ist momentan auf Platz 1 der deutschen Charts. Doch einem Kirmes-Veranstalter aus NRW scheint der Song nicht zu gefallen.
Der Veranstalter der Rheinkirmes in Düsseldorf (NRW) verbietet den Ohrwurm „Layla“ sogar auf dem beliebten Fest.
„Layla“ in NRW auf Rheinkirmes verboten!
„Ich habe einen Puff und meine Puffmama heißt Layla, sie ist schöner, jünger, geiler“ – diese Zeilen hat in Deutschland aktuell fast jeder im Ohr. Doch wegen genau dieser Zeile ist der Ballermann-Hit von DJ Robin und Schürze in der Kritik.
+++ NRW: SEK-Beamter aussortiert – weil er DIESES Patch auf seiner Uniform trug +++
Der Inhalt schockierte die Stadt Würzburg so sehr, dass sie den Song kurzerhand beim Kiliani-Volksfest verboten haben. Jetzt zieht der Veranstalter der Rheinkirmes in Düsseldorf nach: „Ich bin der Meinung, dass dieses Lied überall hingehört – nur nicht auf unseren Festplatz“, sagte Schützen-Chef Lothar Inden der Deutschen Presse-Agentur.
„Layla“ in NRW: DESHALB untersagt Veranstalter Ballermann-Hit
Zuvor hatte sich die Stadt Düsseldorf mit dem Veranstalter verständigt. Ein Verbot habe es laut einer Sprecherin nicht geben müssen, da die Schützen von sich aus zugesagt hätten, das Lied in den Festzelten und Fahrgeschäften nicht zu spielen. Der Schützenchef sagte der dpa, dass der Text nicht mit den Werten des Traditionsvereins übereinstimme.
———————-
Noch mehr News aus NRW:
———————-
Auf der Rheinkirmes, die vom 15. Juli bis zum 24. Juli geht, soll es auch eine Mallorca-Party geben. Den Partysong „Layla“ wird es auf der DJ-Playlist nicht geben.
Mittlerweile hat sich auch die Stadt Düsseldorf zu dem Fall geäußert. Die Gleichstellungsbeauftrage der Landeshauptstadt Düsseldorf, Elisabeth Wilfart, habe vor dem Hintergrund einer Debatte zum Abspielen des Songs „Layla“ mit dem Veranstalter der Düsseldorfer Rheinkirmes Kontakt aufgenommen, hieß es in einer Mitteilung.
„Layla“ in NRW: Stadt äußert sich
Der Veranstalter habe ihr mitgeteilt, dass er darauf hinwirken möchte, dass dieses Lied auf der Kirmes nicht gespielt wird.
Die Kirmes ist ein beliebtes Fest. Das Volksfest ist beliebt bei Groß und Klein. Viele Familien mit Kindern besuchen die Kirmes.
„Layla“ in NRW: Verbot durch die Stadt war weder geplant noch gewollt
„Eine entsprechende Sensibilität insbesondere vor diesem Hintergrund ist wichtig“, sagt Wilfart. „Als Gleichstellungsbeauftragte würde ich es daher begrüßen, wenn zumindest die nun angestoßene öffentliche Diskussion über Liedtexte, die sich im Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit, Diskriminierung und Sexismus befinden, zu einer entsprechenden Sensibilisierung führt.“
Ein Verbot durch die Stadt war weder geplant noch gewollt. (cg mit dpa)