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Moers: Jugendliche prügeln Obdachlosen zu Tode und filmen Tat – Nachricht verändert alles

In Moers haben Jugendliche zwei Obdachlose überfallen und ihre Gewaltorgie gefilmt. Ein 58-Jähriger sollte nicht überleben. Jetzt gibt es neue Erkenntnisse.

u00a9 IMAGO/Michael Gstettenbauer

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Diese Tat hat die Menschen bis weit über die Grenzen der Stadt Moers entsetzt. Drei Jugendliche (15, 16 und 17) sollen am 8. Februar dieses Jahres zwei Obdachlose (51 und 58) in Moers angegriffen haben. Der 16-Jährige soll die Kamera draufgehalten haben, während die anderen beiden über ihre wehrlosen Opfer hergefallen sein sollen.

Dabei soll der 15-Jährige den beiden wehrlosen Opfern mehrfach gegen den Kopf getreten haben. Rund eine Woche später verstarb der ältere der beiden Obdachlosen in einem Krankenhaus in Moers. Wie die Polizei den Jugendlichen auf die Spur gekommen ist, kannst du hier nachlesen >>>

Nach dem Vorfall waren zwei der drei Tatverdächtigen monatelang auf freiem Fuß – doch jetzt hat sich das Blatt gewendet.

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Moers: Neues Gutachten nach brutalem Übergriff

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Kleve nur den 15-Jährigen festgenommen. Denn es galt als nicht ausreichend gesichert, dass der 58-Jährige an den Folgen des Angriffs gestorben war. Als Grund für den Haftbefehl hieß es damals: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung. Doch ein neues, abschließendes, rechtsmedizinisches Gutachten deutet nun darauf hin, dass der Obdachlose tatsächlich an seinen Verletzungen gestorben sein muss.


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Daher wurde jetzt nicht nur ein neuer Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen gegen den 15-Jährigen erlassen. Auch einer seiner beiden Begleiter (17) sitzt nun in Untersuchungshaft. Er muss sich ebenfalls wegen gemeinschaftlichen Mordes und wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten.

16-Jähriger weiter auf freiem Fuß

Zudem muss sich auch der 16-Jährige auf rechtliche Konsequenzen einstellen. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zum Mord und der gefährlichen Körperverletzung. Doch das Amtsgericht Moers sah in seinem Fall nicht genügend Haftgründe.


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Bis zum Prozessbeginn gegen die Jugendlichen bleibt der 16-Jährige also vorerst auf freiem Fuß.