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NRW: Neues Verbot in Cafés erhitzt die Gemüter – „Sollen froh sein“

Wer in bestimmte Cafés in NRW geht, muss sich an ein neues Verbot gewöhnen. Manche Gäste regen sich darüber kräftig auf.

© imago images/NurPhoto/Ying Tang

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Die Gastronomie hat dieser Tage schwer zu kämpfen. Wegen explodierender Lebensmittelpreise, steigender Mieten und Personalkosten kämpfen Cafés, Bars und Restaurants überall in NRW ums Überleben.

Deshalb müssten Gastronomen eigentlich um jeden Kunden und jede Kundin kämpfen – sollte man meinen. Doch stattdessen setzen sich Café-Betreiber in Köln jetzt gegen bestimmte Kunden zur Wehr und sprechen ein neues Verbot aus. Die Maßnahme erntet gemischte Reaktionen.

NRW: Neues Verbot in NRW erhitzt die Gemüter

Sie machen sich in Cafés breit, bauen ihre Technik auf und konsumieren teilweise in mehreren Stunden nur ein bis zwei Getränke. Sogenannte „Laptop-Gäste“ sind Gastronomen in NRW vielfach ein Dorn im Auge. „Sie kommen früh und belegen den halben Tag den Platz, ohne etwas zu essen. Das ist so eine Handtuch-Mentalität wie auf Malle“, beschwert sich etwa Kaffeesaurus-Inhaber Rafet Aydogu aus Köln.

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Einige Gastronomen in NRW haben deshalb jetzt ein Laptop-Verbot zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Bereichen ihrer Läden durchgesetzt (mehr dazu hier >>>). Die Meinungen darüber gehen weit auseinander. „Absolut nachvollziehbar“, kommentiert etwa ein MSN-Nutzer den Beitrag von DER WESTEN. „Die Cafés sind kein Ersatz fürs Büro. Da will ich in Ruhe meinen Kaffee trinken und nicht von solchen Leuten gestört werden“, pflichtet ein anderer bei.

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Doch es gibt auch ganz andere Stimmen. „Die Café-Betreiber können froh sein, dass überhaupt noch jemand kommt, bei den Schweinepreisen“, poltert ein MSN-Nutzer, der nach eigenen Angaben aufgrund der gestiegenen Preise keinen Fuß mehr in gastronomische Betriebe setze.

Gäste fordern Kompromiss

Andere wiederum fühlen sich von „Laptop-Gästen“ prinzipiell nicht gestört, können aber die Umsatzprobleme der Gastronomen verstehen. Sie schlagen deshalb verschiedene Modelle vor.


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So könnten Gastronomen beispielsweise eine Verzehrpflicht in bestimmter Höhe von „Laptop-Gästen“ verlangen oder das -Café-WLAN pro Gerät und Gast zeitlich begrenzen. Wer W-LAN-Nutzung anbiete, dürfe sich nicht wundern, wenn es genutzt werde, sagt einer: „Manchmal hilft schon: WLAN aus.“