Es war kurz vor Weihnachten, als die junge Frau aus NRW voller Vorfreude ihre Bestellung bei About You aufgab – 437,25 Euro für neue Kleidung, die sie schon lange wollte. Doch statt das Paket in den Händen zu halten, fand sie sich plötzlich in einem Albtraum wieder.
Das ersehnte Paket war einfach verschwunden, und das Unternehmen weigerte sich, ihr zu helfen. Und auch DHL verweigerte seine Hilfe. Was wie eine einfache Bestellung begann, verwandelte sich in ein Drama.
NRW: About You-Paket für 400 Euro verschwindet
„Es tut mir leid, dass Du Deine Sendung nicht erhalten hast“, entschuldigte sich der Kundenservice laut „wa.de“ , als sie sich an About You wandte. Doch dann kam der eigentliche Schock: „Laut unseren Informationen der Sendeverfolgung wurde die Sendung am 23.11.2024 an Deinem Wunschort zugestellt. Da Du diesen vertraulichen Ort beim Versandpartner festgelegt hast, habe ich aus Datenschutzgründen keine näheren Angaben hierzu.“
Und genau hier lag das Problem: Die Zustellung war abgeschlossen, der Versanddienstleister hatte das Paket am vereinbarten Ort abgestellt. Und damit war die Sache für About You scheinbar erledigt.
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Doch was, wenn der Paketbote einen Fehler gemacht hatte? Was, wenn das Paket gestohlen worden war? Für About You war dies irrelevant. „Die Kaufpreisforderung besteht weiter und ist zu zahlen“, hieß es auch von Seiten der Verbraucherzentrale NRW. Kein Verständnis für die Situation der Kundin, kein Entgegenkommen. Stattdessen stand sie mit leeren Händen da und sah sich mit einer Rechnung konfrontiert, die sie nicht zahlen konnte.
Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW betont auf „wa.de“-Nachfrage weiter: „Mit dem Abstellen der Ware am vereinbarten Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs – also Diebstahl oder Ähnliches – auf den Empfänger über.“ Einfach so, als wäre es keine große Sache. Doch für die junge Frau ging es um viel Geld, genau deshalb wandte sich erneut an About You, erklärte, dass DHL sich weigerte, Nachforschungen anzustellen, da About You der Absender war.
NRW: Weder DHL noch Kundenservice können helfen
Genau deshalb bat sie darum, dass der Onlinehändler das Problem für sie löste. Aber die Antwort aus dem Kundenservice war nur ein weiteres leeres Versprechen: „Wir können sehr gut nachvollziehen, dass es für die Kundin ärgerlich ist“, hieß es, doch dann folgte die Erklärung, dass sie keine Verantwortung übernehmen würden, da die Kundin den Wunschort selbst festgelegt hatte.
Es war, als würde sie gegen eine Wand aus bürokratischer Gleichgültigkeit ankämpfen. „Wir raten Verbrauchern, gut zu überlegen, ob eine dauerhafte Abstellgenehmigung erteilt werden soll“, warnt Husemann von der Verbraucherzentrale NRW weiter. Doch für die junge Frau war dieser Ratschlag zu spät – der Schaden war bereits angerichtet.
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Die einzige Hoffnung, die ihr blieb, war der Kundenservice von About You. Doch dieser ließ sie wieder einmal im Stich und sprach sich nicht dafür aus, eine Nachforschung bei DHL zu veranlassen. Nun bleibt es also nur zu hoffen, dass das Paket doch noch auftaucht – und wer weiß, vielleicht gibt es ja noch ein (nachträgliches) Weihnachtswunder.