Düsseldorf.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (NRW) erhoben. Der türkische Staatsangehörige Ali D. steht im Verdacht, über einen Zeitraum von zwei Jahren für türkische Geheimdienste Informationen gesammelt zu haben.
Seit Ende 2021 befindet sich der mutmaßliche Türkei-Agent in NRW in Untersuchungshaft.
NRW: Türkischer Agent bespitzelt Gülen-Anhänger – und rekrutiert Informanten
Am 17. März 2022 erhob die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den türkischen Staatsangehörigen Ali D.
Ihm werden geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Laut Anklageschrift begann Ali D. spätestens im August 2018 damit, in Deutschland Informationen über Mitglieder und Unterstützer der „Arbeitspartei Kurdistans“ (PKK) zu sammeln. Das Gleiche gilt für die Bewegung des islamischen Predigers Gülen.
Seine Informationen soll er an türkische Geheimdienste weitergeleitet haben. In der Zeit bis zu seiner vorläufigen Festnahme soll er Informationen über drei deutsche Staatsangehörige, von denen er einen für ein Mitglied der PKK hielt und zwei der Gülen-Bewegung nahestanden, übermittelt haben. Zu drei weiteren Personen habe er ebenfalls zur Weiterleitung bestimmte Informationen gesammelt.
NRW: Ermittlungen gegen mutmaßlichen Türkei-Agenten
Darüber hinaus wird Ali D. verdächtigt, auf Schießständen in Deutschland Gleichgesinnte angeworben zu haben. Ihm soll demnach gelungen sein, eine Person als Informanten zu gewinnen, von der er im September 2021 Munition für den gemeinsamen Besuch eines Schießstandes kaufte.
Eine Schreckschusspistole, die Ali D. im März 2021 erwarb, soll dazu gedient haben, seiner Position als Kontaktperson für türkische Geheimdienste mehr Gewicht zu verleihen.
Der Tatverdächtige wurde am 17. September 2021 in Düsseldorf vorläufig festgenommen. Seit dem 18. September 2021 befindet er sich in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Düsseldorf und seit dem 8. November 2021 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs.
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Das Ermittlungsverfahren wurde am 29. September 2021 durch den Generalbundesanwalt übernommen. (jdo)