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NRW: Nach FTI-Pleite – plötzlich erhalten Urlauber die üble Nachricht

Urlauber aus NRW habe rund um die FTI-Pleite Glück im Unglück. SO stehen die Chancen auf eine Rückerstattung.

NRW: Nicht alle von der FTI-Pleite betroffenen Urlauber bekommen ihr Geld zurück
u00a9 IMAGO/Bihlmayerfotografie

Insolvenz von Reisekonzern FTI: Wie konnte es so weit kommen?

Der Reisekonzern FTI is insolvent. Pauschalurlauber gucken in die Röhre, aber wie konnte es überhaupt so weit kommen?

Sommer, Sonne, Strand und mehr, Erholung und einfach mal die Seele baumeln lassen? Von wegen! Wer dem Alltagstrubel entfliehen wollte und sich dazu an den Reiseanbieter FTI gewandt hat, der muss nun eine bittere Pille schlucken.

Seit Montag, den 03. Juni 2024, ist es offiziell: Die FTI-Group, Deutschlands drittgrößter Reiseanbieter, hat Insolvenz angemeldet. Für Urlauber von Pauschal- und Einzelreisen war dies der Startschuss für einen Spießroutenlauf gegen die Zeit. Während einige Glück hatten und zumindest einen Teil ihres Geldes zurückbekommen haben, schauen andere wiederum in die Röhre. Doch wie geht es für Urlauber aus NRW nach der FTI-Pleite nun weiter?

NRW: Inzwischen herrscht traurige Gewissheit

„Alle gebuchten Pauschal- und Einzelreisen bei der „FTI Touristik GmbH“, der „BigXtra Touristik GmbH“ und der Vertriebsmarke „5vorFlug“ ab Samstag, dem 6. Juli werden storniert“, heißt es in einem Bericht von „Ruhr24“. Urlauber, die sich ab Juli in die Sonne verabschieden wollten, müssen ihren Koffer also gar nicht erst packen, denn ihre langersehnte Reise fällt nun endgültig ins Wasser.

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Urlauber aus NRW können zumindest in einem Punkt aufatmen: Wer eine betroffene Pauschalreise gebucht hat, der bekommt zumindest vom Deutschen Reiseversicherungsfonds (DRSF) den Reisebetrag erstattet. Doch aufgepasst! All jene, die „Einzelleistungen wie Flüge, Hotels und Transfers über FTI gebucht haben, (…) haben keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen durch den DRSF“, heißt es einer Pressemitteilung des Unternehmens.


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Während andere Reisende leer ausgehen, profitieren NRW-Urlauber von den Erstattungen durch den DRSF. Wer eine Individualreise und keine Pauschalreise gebucht hat, kann höchstens auf eine Erstattung einzelner Übernachtungen oder Flüge hoffen. Die Verbraucherzentrale geht allerdings davon aus, dass die Quote derer, die am Ende tatsächlich Geld zurückbekommen, sehr gering ausfällt.