Gevelsberg.
In einem viel beachteten Prozess gegen zwei Polizistinnen aus NRW ist am Dienstag nun das Urteil gefallen.
Die Polizistinnen hatten zunächst als Zeugen einer Schießerei in der NRW-Kleinstadt Gevelsberg ausgesagt. Ihre Aussagen brachten sie dann auf die Anklagebank. DER WESTEN war beim Prozess am Dienstag vor Ort.
NRW: Prozess gegen zwei Polizistinnen – Staatsanwaltschaft verlangt Haftstrafe
Versuch der schweren Körperverletzung im Amt durch Unterlassung – so lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Polizistinnen aus NRW. Am Ende der Beweisaufnahme forderte die Staatsanwaltschaft eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung für beide Beamtinnen. Eine Forderung, die in doppelter Hinsicht Konsequenzen für die Polizistinnen hätte.
Die Verteidiger beider geständigen Polizistinnen plädierte für einen Freispruch – vergeblich: Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die beiden Polizistinnen zu einem Jahr Haft auf Bewährung.
NRW: Polizei kontrolliert Mann – der eröffnet das Feuer
Doch worum geht es überhaupt? Der verhandelte Vorfall ereignete sich am 6. Mai 2020 in Gevelsberg. Eine routinemäßige Polizei-Kontrolle in der Kleinstadt in NRW geriet an diesem Tag völlig außer Kontrolle.
Polizisten hielten ein Auto in der Mühlenstraße an. Darin: Vitalji K. mit einer scharfen Waffe auf dem Beifahrersitz. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wird.
Als sie ihn festnehmen wollten, schüttete Vitalji K. einem der Beamten einen soeben gefüllten Urinbecher ins Gesicht und rannte zu seinem Auto.
NRW: Schießerei in Gevelsberg – haben Polizistinnen ihre Kollegen im Stich gelassen?
Zufällig erschienen Nadine A. (32) und Patricia B. (37) genau in diesem Moment auf der Bildfläche. Sie stiegen aus ihrem Einsatzwagen aus, da fiel bereits der erste Schuss. Vitalji K. hatte sich soeben eine Waffe aus seinem Auto geschnappt und aus kürzester Distanz auf einen ihrer Kollegen (29) gefeuert.
Die beiden Polizistinnen sahen, dass der 29-Jährige zu Boden sinkt. Es fielen immer mehr Schüsse, insgesamt 21, allein 12 vom Kollegen des getroffenen Beamten.
In Todesangst gingen die Polizistinnen erst in Deckung und liefen dann davon. Sie stoppten ein Auto und ließen sich vom Tatort wegfahren. Erst als sie per Handy Kontakt mit der Leitstelle aufnahmen, kehrten sie zurück. Zu diesem Zeitpunkt war Vitalji K. schon geflohen.
Er sollte kurze Zeit später einen Unfall bauen und vom SEK überwältigt werden. Der angeschossene Polizist hatte Glück im Unglück. Die Kugel traf ihn auf Höhe des Herzens, blieb aber in der schusssicheren Weste stecken. Bis auf Prellungen und Blutergüsse ging die Sache körperlich glimpflich für ihn aus.
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Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag:
- Totschlag ist laut deutschem Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die NICHT die Merkmale für Mord erfüllen
- Mordmerkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit, Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, Ermöglichungsabsicht (um Straftaten begehen zu können), Verdeckungsabsicht (um Straftaten zu verdecken)
- Freiheitsstrafe bei Totschlag: 5-15 Jahre
- Freiheitsstrafe bei Mord: bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lebenslänglich, bei verminderter Schuldfähigkeit oder Kronzeugenregelung weniger
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So begründet das Gericht das Urteil gegen die Polizistinnen aus NRW
Die Staatsanwaltschaft klagte die Polizistinnen schließlich an. Sie hätten sich bewusst für den gefährlichen Beruf als Polizistin entschieden. Es wäre von ihnen zu erwarten gewesen, das Lebens ihrer Kollegen so gut es geht zu schützen. Stattdessen seien sie geflohen, hätten ihre Kollegen im Stich gelassen nach dem Motto: „Besser die als ich.“
Das Schwelmer Schöffengericht folgte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten hätten sich in dieser außergewöhnlich lebensgefährlichen Situation anders verhalten müssen.
Auch wenn es keine Sicht auf den Schützen gab und zwei Kollegen im Schussfeld waren, hätte zumindest ein Warnschuss erfolgen müssen.
Die Angeklagten hätten sich aus ihrer Deckung Überblick verschaffen und die Leitstelle über Funk informieren müssen. Das wäre nach Ansicht des Gerichts zumutbar gewesen. Deshalb seien die Polizistinnen aus rechtlicher Sicht zu verurteilen.
Verteidiger nach Urteil gegen Polizistinnen aus NRW fassungslos
Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Schwelm machte den Verteidiger von Patricia B. fassungslos: „Ich mache das seit über 20 Jahren im Polizeibereich und habe schon viele vergleichbare Fälle mitbekommen. Unter Betrachtung aller Gesamtumstände zu dem Schluss zu kommen, dass die angeklagten Polizistinnen irgendetwas verhindert hätten können und dann auf ein Jahr Freiheitsstrafe zu kommen, halte ich nicht für nachvollziehbar“, so der Verteidiger.
Dazu sei gesagt, dass eine rechtskräftige Verurteilung der beiden Polizistinnen zur Folge hätte, dass sie ihren Beamtenstatus verlieren würden und nie wieder als Polizistinnen arbeiten könnten. Der Rechtsanwalt kündigte an, „auf jeden Fall“ in Berufung gehen zu wollen. Sollte die Verteidigung diesen Schritt gehen, wird der Fall vor dem Landgericht Hagen neu aufgerollt.
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Schütze nach Schießerei in NRW-Kleinstadt verurteilt – das ist seine Strafe
Das Urteil gegen Vitalji K. ist bereits in einer vorherigen Verhandlung gefallen. Der Schütze sitzt wegen versuchten Totschlags für siebeneinhalb Jahre hinter Gittern.