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NRW: Gully-Mörder muss lange hinter Gittern – mit DIESEN Worten schockierte er alle

Der Gully-Mörder von NRW ist verurteilt worden. Vor Gericht sprach er seine letzten Worte, die alle Zuschauer schockierten.

NRW
© Thomas Banneyer/dpa

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Es war ein schockierender Fund an einem Sonntagmorgen im März 2023. In Niederkassel-Lülsdorf (NRW) an einer Landstraße Richtung Köln entdeckte ein Passant eine Leiche, die in einem Kanalschacht steckte. Die Schuhe schauten noch oben raus.

Wenig später konnte die Polizei bereits einen 40-Jährigen als Tatverdächtigen identifizieren. Er hatte mit dem Opfer zusammengewohnt und dieses nach einem Streit getötet. Am Mittwoch (24. Januar) entschied das Landgericht Köln (NRW) sich deshalb für eine jahrelange Haftstrafe.

NRW: Gully-Mörder verurteilt

Der heute 41-Jährige, damals Untermieter seines Opfers, hatte offenbar drei Monate bei seinem Opfer gelebt, bis dieser es nicht mehr mit ihm aushielt. Der an paranoider Schizophrenie Leidende soll wohl Wahnvorstellungen gehabt haben, man wolle ihn vergiften und fantasiert haben, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet.


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Als das Opfer ihm dann mit dem Rausschmiss drohte, sei der Streit zwischen den beiden eskaliert. Der 41-Jährige soll dann auf den Mann eingeschlagen haben und rund 25-mal auf den Bewusstlosen eingestochen haben, bevor er ihn einen Tag später in einem Gully verschwinden lassen wollte.

Blöd nur, dass die Leiche dort nicht hineinpasste. Zudem hinterließ der Mann überall DNA-Spuren und konnte so leicht überführt werden. Bei der Eröffnung der Verhandlungen vor dem Landgericht in Köln wollte sich der Angeklagte zunächst nicht äußern. Bei der Urteilsverkündung am Mittwoch (24. Januar) ließ er sich ein paar letzte Worte jedoch nicht nehmen.

„Trifft den Falschen!“

Acht Jahre Gefängnis und ein sicherlich längerer Aufenthalt in einer Psychiatrie stehen dem 41-Jährigen bevor. Die vergleichsweise kurze Haftstrafe hat er nur der richterlichen Einschätzung zu verdanken, dass ihm aufgrund seiner Erkrankung lediglich eine „verminderte Schuldfähigkeit“ zulasten gelegt werden konnte.


Unsere Berichterstattung zum Gully-Mörder:


Bei der Verkündung des Urteils meldete sich der Verurteilte jedoch zu Wort. „Wenn ich verurteilt werde, dann trifft es den Falschen!“, soll er sich im Verhandlungssaal geäußert haben.