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NRW ändert Heiz-Regeln zum 1. Januar 2025 – bei Verstoß drohen 50.000 Euro Bußgeld!

In NRW gelten zum neuen Jahr neue Heiz-Regeln. Wer dagegen verstößt, droht eine heftige Strafe zu kassieren.

© IMAGO/Rene Traut

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Neues Jahr, neue Regeln! Wie so oft, wird sich in Deutschland für das neue Jahr so einiges ändern. So ist es auch in NRW der Fall. Es gelten nämlich viel strengere Grenzwerte für Kaminöfen.

Betreiber müssen nun reagieren und diese austauschen. Sollte diese Gesetzesänderung missachtet werden, drohen saftige Bußgelder. Mit bis zu 50.000 Euro kann man unter anderem in NRW bestraft werden.

NRW: Neue Heiz-Regeln im neuen Jahr

Vor allem in den kalten Wintermonaten ist ein Holzofen oder ein Kamin perfekt, um die Wohnung zu wärmen. Allerdings sind die freigesetzten Schadstoffe schädlich für die Luft. So müssen jetzt viele Betreiber ihren Ofen oder Kamin überprüfen, um die Schadstoffobergrenze einzuhalten. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen einige Modelle nicht mehr in Betrieb genommen werden. NRW-Bürger müssen jetzt aufpassen.


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So muss zum Jahreswechsel laut der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ für die Öfen nachgewiesen werden, dass in den Abgasen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft enthalten ist. Der Nachweis kann entweder durch eine Bescheinigung des Herstellers geschehen oder durch eine aufwendige Messung des Schornsteinfegers vor Ort.

Zudem kann auch ein Blick in die Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI). Da sind nämlich viele Hersteller mit ihren Kaminen gelistet.

Heftige Strafe droht

Für Betreiber, die keinen Nachweis über die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte haben, gibt es schlechte Nachrichten. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro in NRW. In der Bundesimmissionsschutzverordnung ist die Ordnungswidrigkeit geregelt. Allerdings wird im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt vom Land NRW dann festgelegt, wie hoch das jeweilige Bußgeld ausfällt.


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Übrigens: Von der Regelung sind laut Bundesumweltministerium (geleitet von Grünen) offene Kamine, Badeöfen, vor 1950 gebaute historische Öfen, wärmespeichernde Kachelöfen und Öfen, die die alleinige Wärmequelle in einer Wohnung sind, komplett ausgenommen.