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NRW: Mann ohne Hund soll Hundesteuer zahlen – irre, was er nach dem Gerichtsurteil vorhat

Eine irre Posse in Hilden geht zu Ende. Die NRW-Stadt forderte von einem Mann ohne Hund die Hundesteuer. Der Fall landete vor Gericht. Jetzt das Urteil.

Am Freitag (28. März) ist in NRW eine Geschichte zu Ende gegangen, die den Titel „Kannste dir nicht ausdenken“ tragen könnte. Das letzte Kapitel wurde nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geschrieben.

Die Hauptfiguren: Ein Mann ohne Hund und die Stadt Hilden. In den Nebenrollen zahlreiche Vierbeiner aus der Bekanntschaft und im weitesten Sinne auch Mark Zuckerberg.

NRW: Mann ohne Hund hat Hunde-Problem

Der US-Amerikaner hat bekanntermaßen die Plattform Facebook gegründet. Hier teilen Millionen von Menschen Bilder von sich, ihren Liebsten oder ihren Hobbys. So auch Marianus Krall, die Hauptfigur der Geschichte. Der Hildener postete in der Vergangenheit regelmäßig Bilder von sich mit verschiedenen Hunden. Und hier kommt plötzlich die Stadt Hilden ins Spiel.

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Denn die bekam Wind von den tierischen Aktivitäten des Hildeners in den Sozialen Medien. Und so schickte die investigative Verwaltung dem Hunde-Liebhaber im Jahr 2022 Fragebögen zu seinen angeblichen Hunden. Darauf habe der Hildener nicht reagiert, „weil da immer nur stand, ich solle eintragen, wie viele Hunde ich habe“, zitiert ihn die „Rheinische Post“ aus der Verhandlung. Das habe er so nicht beantworten können – denn er selbst besaß keine Hunde.

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NRW-Stadt fordert 1.404 Euro Hunde-Steuer

Wie er später aufklären sollte, handelte es sich um Hunde seiner Tochter, einer Freundin, Bekannten und einem Nachbarn. Doch weil in seiner Antwort keine gültige Signatur vorlag, ignorierte die Stadt Hilden die Tatsachen – und forderte die Hundesteuer für das Jahr 2022 sowie für die vorherigen vier Jahre. Insgesamt beliefen sich die Forderungen auf 1.404 Euro.

Weil die Widerspruchsrist verstrichen war, erkannte die Stadt Hilden den Widerspruch nicht an, obwohl die Verwaltung selbst anerkannt hat, dass Krall keinen Hund hat. Der Hunde-Liebhaber ohne Hund sollte also einfach grundlos eine Hundesteuer zahlen. Der Hildener klagte nun gegen den Steuerschätzbescheid.

Richterin greift ein

Die Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf machte am Freitag klar, dass der Steuerschätzbescheid aus ihrer Sicht rechtswidrig war. Schließlich sei nicht klar gewesen, dass der Kläger einen Hund besitze. Sie merkte an, dass die Stadt mehr recherchieren, etwa einen Hausbesuch hätte durchführen können. Deshalb legte die Richterin der Stadt nahe, von der Hundesteuer abzusehen.


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Nach reichlich Hin und Her ruderte die Stadt schließlich zurück. Marianus Krall muss also doch keine 1.404 Euro zahlen, lediglich die Hälfte der Kosten für seine Anwältin übernehmen. „Ich bin eigentlich ganz zufrieden“, sagte ein nach der Verhandlung deutlich entspannterer Kläger. „Ich habe auch einfach keine Lust mehr. Die letzten zweieinhalb Jahre waren nicht so einfach.“

Das Vorgehen der Stadt Hilden bezeichnete er als eine Frechheit – nicht nur während des Verfahrens. Auch so habe er sich oft genug über die Stadt aufgeregt. Sein Plan liegt deshalb auf der Hand: „Deswegen kandidiere ich nun als Bürgermeister.“ Es scheint, als wäre das letzte Kapitel der Geschichte vielleicht doch noch nicht geschrieben…(mit dpa)