Beinahe verhungert und vollkommen verwahrlost – in diesem Zustand holte das Jugendamt 2021 zwei Mädchen aus einer Familie in NRW. Das eine Kind war vier Jahre alt, das andere erst zwei Jahre. Ihre Eltern ließen den Nachwuchs hungern, sodass bereits Lebensgefahr bestand.
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Sie standen nun am Donnerstag (6. Juni) vor dem Landgericht in Moers (NRW) in Erwartung eines Urteils. Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen?
NRW: Eltern vor Gericht
Die Eltern ließen in ihrer Heimat in Kamp-Lintfort am Niederrhein ihre beiden Kinder über Monate hinweg beinahe verhungern – und das laut Anklage offenbar mit Absicht. Die Vorsitzende Richterin vermutete sogar, dass es bereits seit Jahren so innerhalb der Familie zuging.
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Die Kinder zeigten einen Zustand der Unterernährung, der nur bei Kindern in Entwicklungsländern bekannt ist. Ihre Bäuche waren aufgebläht, die Zweijährige wog gerade einmal knapp 8,5 Kilo, die Ältere knapp über zehn Kilogramm. Sie mussten sogar künstlich ernährt werden. Ihr Zustand war lebensbedrohlich!
NRW-Richterin: Eltern gingen „böswillig“ vor
Die Staatsanwältin beschrieb bei der Anklage eine Szene der Verwahrlosung. Die Kinder, sich selbst überlassen über Monate, wenn nicht Jahre in einem Gitterbettchen. Die Eltern wollten es zunächst nicht zugeben. Zwar räumte der Vater zunächst ein, nicht immer genug gekocht zu haben oder nur Schonkost oder Suppen. Aber schließlich gestand er: „Ich habe kläglich versagt.“
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Als Erklärung lieferten die Eltern schlichtweg, dass sie überfordert gewesen seien. Die Vorsitzende Richterin malte jedoch ein anderes Bild. Den Kindern sei Essen und Zuneigung bewusst verweigert worden, womöglich aus einer „erheblichen Eigensucht“. Die bezeichnete das Verhalten der Eltern als „böswilllig“. Das bestätigte sich nur darin, dass die Eltern bereits aus dem Kinderzimmer ein Zimmer für ihre Spielekonsolen gemacht hätten. Selbst als noch nicht klar war, ob die Kinder aus dem Krankenhaus zu ihnen zurückkämen.
NRW: Ende gut, alles gut
Für die Eltern heißt es nun: Ab in den Knast! Der Vater wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, die Mutter zu zwei Jahren und neun Monaten. Noch sind die Urteile allerdings nicht rechtskräftig. Und wie geht es den Mädchen? Die sind wieder wohlauf und in ihren Pflegefamilien regelrecht „aufgeblüht“, wie ihre Pflegeeltern berichten. Dennoch könnte es sein, dass sie noch den Rest ihres Lebens mit den Folgen der Unterernährung zu kämpfen haben. (mit dpa)