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NRW: Eltern warnen vor verdächtigem Mann an Kita-Zaun – Polizei gefällt das gar nicht

NRW: Eltern warnen vor verdächtigem Mann an Kita-Zaun – Polizei gefällt das gar nicht

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So entsteht ein Phantombild

NRW: Eltern warnen vor verdächtigem Mann an Kita-Zaun – Polizei gefällt das gar nicht

So entsteht ein Phantombild

Ingo von Westphal ist Phantombildzeichner. Uns hat er erklärt, wie ein Phantombild entsteht.

Lünen. 

Klar – wenn es um das Wohl und den Schutz von Kindern geht, kann man gar nicht vorsichtig genug sein. Dass man allerdings auch hierbei besonnen vorgehen sollte, zeigt dieser Vorfall aus Lünen (NRW).

Am Dienstag (17. Mai) erhielt die Polizei Dortmund (NRW) Anrufe von besorgten Müttern. Sie hätten einen verdächtigen Mann nahe einer Kita beobachtet, der Kinder fotografieren würde. Die Beamten, die natürlich bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung kein Risiko eingehen wollten, rückten sofort aus.

NRW: Besorgte Mütter melden verdächtigen Mann an Kita-Gelände

Glücklicherweise gab es schnell Entwarnung. Es bestand keine Gefahr für die Kinder, der Mann hatte auch keine Fotos gemacht. Ersten Ermittlungen zufolge suchte der Mann die Örtlichkeit lediglich auf, um sich mit der Mutter eines der Kita-Kinder zu verabreden.

Wieso der Besuch des Mannes diesen Verdacht auslöste, wird derzeit polizeilich überprüft. Doch dafür haben die Ermittler mächtig Probleme mit dem Verhalten einiger Augenzeugen vor Ort.

NRW: Polizei warnt vor Falschinformationen

Denn entsprechende Warnungen und Nachrichten, der Mann stelle eine Gefahr für die Kita-Kinder dar, wurden sofort in den sozialen Netzwerken und Chat-Gruppen verbreitet. Darunter Fotos eines Autos mit einem Kennzeichen aus Paderborn sowie einer männlichen Person, die als tatverdächtig bezeichnet wurde.

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„Die Verbreitung solcher Falschnachrichten löst schnell starke Verunsicherungen aus und beeinträchtigt darüber hinaus erheblich die Arbeit der Polizei“, warnen die Ermittler. „Bedenken Sie außerdem die Auswirkungen für Betroffene, die fälschlicher Weise unter Verdacht gestellt werden und beteiligen Sie sich daher nicht an Spekulationen dieser Art.“

Nach § 22 KunstUrhG sind unerlaubt verbreitete Fotos von Personen oder Autokennzeichen zudem strafbar. (at)