Der Tod von Emily (†13) aus Mönchengladbach hat im Herbst 2019 bis weit über die Grenzen von NRW für Aufsehen gesorgt. Die zuckerkranke Teenagerin war damals auf Klassenfahrt in London.
Dabei baute die Schülerin immer weiter ab. Ihre Mitschüler informierten zwei mitgereiste Lehrerinnen. Doch weil die nichts von der Diabetes-Erkrankung wussten, reagierten sie viel zu spät. Am Ende sollte jede Hilfe für die Schülerin aus NRW zu spät kommen. Ihr Vater erstattete Anzeige gegen die beiden Lehrerinnen. Zunächst ließ das Landgericht Mönchengladbach die Klage nicht zu (mehr dazu hier >>>). Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied anders. So wurden die beiden Lehrerinnen am Donnerstag (15. Februar) nun doch verurteilt.
NRW: Lehrerinnen müssen hohe Geldstrafe zahlen
Das Landgericht Mönchengladbach hat die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt. Die ältere der beiden Lehrerinnen (60) muss 23.400 Euro zahlen. Ihre mitangeklagte Kollegin hingegen nur 7.200 Euro. Ein geringer Teil der Beträge gilt allerdings wegen der langen Verfahrensdauer bereits als vollstreckt.
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In erster Instanz hieß es noch, dass die Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Lehrerinnen nicht ursächlich für Emilys Tod gewesen sei. Doch jetzt entschied das Landgericht Mönchengladbach anders. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Lehrkräfte vor der Klassenfahrt sich nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schüler erkundigt hatten. Hätten sie das gemacht, wär ihnen bewusst gewesen, dass die 13-Jährige seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste.
Hätte Emily überleben können?
Dann hätten die Lehrerinnen womöglich schneller auf die Beschwerden der Mitschüler reagiert und Emily frühzeitig ins Krankenhaus einliefern lassen. So kam die 13-Jährige erst am Abreisetag ins Krankenhaus, als sie nicht mehr in der Lage war, sich selbstständig aufzurichten.
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Einen Tag später starb sie an den Folgen von Insulinmangel. Eine frühzeitige Reaktion, hätte ihr Leben laut Gutachten wohl retten können. Das Urteil macht Emily zwar nicht lebendig. Ihr Vater dürfte dennoch aufatmen. Nach Jahren des juristischen Tauziehens ist endlich ein Urteil gefallen.
Der Verlust eines Kindes ist für Eltern ein zutiefst traumatisierendes Ereignis. Wer mit der Bewältigung der Trauer überfordert ist, kann sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt. Ebenfalls kostenlos ist das Sorgentelefon Oskar vom Bundesverband Kinderhospiz unter der Nummer 0800 8888 4711.