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NRW: Schwerbehinderter Mann kassiert Knöllchen auf Behinderten-Parkplatz – der Grund ist absurd

Bittere Enttäuschung für einen behinderten Mann in NRW! Als er von seinem Recht Gebrauch machte, wurde er teuer zur Kasse gebeten.

In NRW gibt es Ärger um einen Behinderten-Parkplatz!
© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Parkscheibe: Wer das einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Als Mensch mit Behinderung ist der Alltag in der Regel oft schon schwer genug. Ein entsprechender Behinderten-Ausweis soll Betroffenen deshalb helfen, sich zum Beispiel in der Öffentlichkeit besser zurecht finden zu können und bei bestimmten Einschränkungen Hilfe zu erhalten – zum Beispiel durch Parkplätze, die nah an Gebäuden oder der Innenstadt liegen.

In der NRW-Stadt Geldern musste ein 81-jähriger Mann nun aber eine bittere Erfahrung machen, als er genau diese Unterstützung für sich nutzen wollte. Er parkte auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, platzierte den entsprechenden Ausweis hinter der Windschutzschiebe – und kassierte dennoch ein Knöllchen.

NRW: Unterschiede bei Behinderten-Ausweis

Die „Rheinische Post“ berichtet von der unangenehmen Überraschung, die Bernd Bilke aus Geldern in NRW erlebte. Der 81-Jährige ist auf einen Rollator angewiesen, hat deshalb einen Schwerbehinderten-Ausweis und einen entsprechenden Parkausweis für Schwerbehinderte.

Den platzierte er gut sichtbar in seinem Auto, als er vor einer Apotheke am Geldener Markt parkte – ein Knöllchen in Höhe von 55 Euro bekam er trotzdem. „Ich hatte meinen Ausweis gut sichtbar hinter die Scheibe gelegt und war völlig überrascht, als ich nach meiner Rückkehr das Knöllchen entdeckt habe“, so der Rentner. Erst nach einigen Nachforschungen wird klar, dass der orangefarbenen Ausweis, den Bilke besitzt, nicht zum Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz berechtigt. Dafür würde er einen anderen, blauen Ausweis benötigen.

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NRW: 81-Jähriger von Stadt enttäuscht

Denn während der blaue Ausweis das Parken auf Behindertenparkplätzen erlaubt, sichert der orangefarbene dem Besitzer lediglich „Parkerleichterungen“ wie das Parken im eingeschränkten Halteverbot oder auf Plätzen mit Parkscheibenpflicht. „Wenn man den orangenen Ausweis lediglich dafür nutzen kann, frage ich mich, welchen Sinn er überhaupt hat“, ist Bernd Bilke frustriert.


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Aus Sicht des Kreis Kleve, der von der Stadt Geldern mit der Prüfung von Bilkes Antrag auf den Parkausweis beauftragt wurde, gilt der 81-Jährige als „gehbehindert“, nicht aber als „außergewöhnlich gehbehindert“, was einen blauen Parkausweis rechtfertigen würde.

Der Rentner hat das Knöllchen übrigens mittlerweile bezahlt – von der Stadt enttäuscht ist er aber dennoch.