Schüler, Lehrer und Eltern sehnen sie wohl gleichermaßen herbei: die Sommerferien 2023. Noch eine Woche, dann haben Schüler Ruhe vor Lehrern, Hausaufgaben und Noten, stattdessen gibt es im besten Fall einen langen Sommerurlaub mit der Familie.
Doch gerade wegen dieser Urlaubsreisen gibt es aktuell Zoff zwischen Eltern, Schulverwaltung und Kinderärzten. So nehmen einige Eltern ihre Kinder schon vor dem offiziellen Ferienbeginn aus der Schule, um früher in den Urlaub zu fliegen. Die Schulen wollen mit einer Attestpflicht dagegen wirken – doch das passt wiederum den Kinderärzten nicht.
NRW: Zoff um Atteste vor den Sommerferien
Es klingt verlockend: Schon einige Tage von Sommerferienbeginn mit den Kindern in den Urlaub fliegen, so zum einen eine entspanntere Reise und zum anderen entspanntere Preise zu haben – schließlich ist zu Beginn der Sommerferien in NRW die Nachfrage nach Urlaubstrips besonders groß und damit entsprechend teuer.
Die Schulen in NRW reagieren auf diesen Trend, der sich seit einigen Jahren beobachten lässt, ordnen teilweise eine Attestpflicht für Schüler an, die kurz vor oder kurz nach den Sommerferien im Unterricht fehlen, berichtet die „WAZ“.
Doch gegen die pauschale Attestpflicht regt sich Widerstand seitens der Medizinier. „Wir können und wollen für dieses Attest-Chaos nicht mehr zu Verfügung stehen. Wir sind keine Kontrolleure“, macht Dr. Axel Gerschlauer, Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) deutlich. Schließlich herrscht ohnehin Ärztemangel, und die knappen Ressourcen der ärztlichen Versorgung sollen nicht für das Ausstellen von Attesten verschwendet werden.
NRW: Für Eltern kann es teuer werden
Das Schulgesetz in NRW gibt den Medizinern Recht, demnach reicht bei Abwesenheit eines Schülers normalerweise eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Eine generelle Attestpflicht gilt somit nicht.
Dennoch sei es bei einem begründeten Verdacht auf eine private Ferienverlängerung oder –verschiebung richtig, ein ärztliches Attest zu verlangen, so der Chef der Schulleitungsvereinigung NRW, Harald Willert laut „WAZ“. Das kann zum Beispiel bei auffälligen Fehlzeiten an Tagen der Leistungsüberprüfungen oder eben vor dem Ferienbeginn sein.
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Darüber hinaus ist die Verletzung der Schulpflicht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Im vergangenen Jahr wurden alleine im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf rund 400 Familien wegen der „veränderten“ Sommerferien zur Kasse gebeten. Mehr Hintergründe zu dem Thema findest du im ganzen Artikel der „WAZ„.