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Ostern in NRW: Frische Brötchen zum Frühstück? Diese Öffnungszeiten musst du kennen

An welchen Oster-Feiertagen dürfen Bäcker in NRW öffnen? Hier liest du, wann du frische Brötchen für dein Frühstück bekommen kannst.

Ostern
© IMAGO / Rust

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Die Oster-Feiertage nutzen viele Menschen in NRW, um mit ihren Liebsten ein paar gesellige Stunden zu verbringen. Für viele gehört ein ausgiebiges Frühstück mit frischen Brötchen genauso dazu wie die anschließende Ostereier-Suche. Doch wer seinen Bäcker-Besuch über Ostern nicht genau plant, könnte in den nächsten Tagen enttäuscht werden.

Zwar gilt für Bäcker eine Ausnahme beim Ladenöffnungsgesetz in NRW. Doch am langen Osterwochenende hat die Ausnahmeregelung ihre Grenzen. An einem Tag musst du also definitiv auf frische Brötchen verzichten.

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Ostern in NRW: An diesen Tagen darfst du auf Brötchen hoffen

Eigentlich sieht das NRW-Ladenöffnungsgesetz vor, dass Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Ausnahmen gelten etwa bei Volksfesten oder bei verkaufsoffenen Sonntagen. Letztere dienen laut dem Gesetz „dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot“. Außerdem dürfen Läden bestimmte verderbliche Waren und auch Zeitungen und Zeitschriften anbieten.

Dazu zählen auch Bäcker. Sie dürfen an Feiertagen in der Regel fünf Stunden lang ihre Backwaren verkaufen. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. So dürfen Bäcker nicht an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen öffnen. Das betrifft neben Pfingstmontag und dem zweiten Weihnachtstag auch Ostermontag.

Weitere Sonderregelung an Ostern in NRW

Wer am Ostermontag auf Brötchen, Croissants und Co. nicht verzichten will, sollte also vorsorgen und sich am Wochenende einen Vorrat anlegen. Denn Bäcker dürfen am Ostermontag im Gegensatz zu Karfreitag und Ostersonntag definitiv NICHT öffnen. Selbstverständlich ist Bäckern auch an den übrigen Sonn- und Feiertagen freigestellt, ob sie ihre Filialen öffnen.


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Eine weitere Ausnahme sieht das Ladenöffnungsgesetz übrigens für Verkaufsstellen auf Flughäfen und Bahnhöfen vor. Hier dürfen Bäcker und Supermärkte auch an Sonn- und Feiertagen länger als nur fünf Stunden öffnen.