Egal ob bei der Essenbestellung, beim Ticketkauf oder wenn man dem Kumpel das Geld fürs Bier vom letzten Abend zurückzahlen will – auch in NRW erfreut sich der Zahlungsdienstleister Paypal großer Beliebtheit.
In der Paypal-App können die Nutzer dabei jederzeit nachverfolgen, wie viel Geld sie bezahlt haben bzw. wie viel Geld sie von wem zugesendet bekommen haben. Doch einen Kunden aus NRW traf beim Blick auf seine Rechnung plötzlich der Schlag.
Paypal-Kunde aus NRW erlebt Rechnungs-Schock
Kristian W. aus NRW stockte plötzlich der Atem: Paypal stellte ihm wie aus dem nichts 56,75 Euro in Rechnung – und das für einen Einkauf, den er nie getätigt hatte! Paypal erklärte dem irritierten Kunden, dass man das Geld nicht von seinem Konto abbuchen könne. Doch dafür gibt es einen Grund: Das Konto existiert gar nicht mehr!
Kristian hat schon seit Jahren einen Paypal-Account, doch die IBAN, die er dort einst hinterlegt hatte, ist schon lange nicht mehr aktuell – seit 2018 um genau zu sein. Daher hatte er sie bei Paypal auch entfernt und durch seine aktuelle Bankverbindung ausgetauscht. Dennoch will der Zahlungsdienstleister die knapp 60 Euro nun ausgerechnet von der seit sechs Jahren gelöschten IBAN abbuchen. Was ist denn da los?
Die Verbraucherzentrale NRW, die von dem Fall berichtet, löst das Rätsel auf.
Paypal-Kauf ohne Kenntnis des Kunden
Es gibt bei Paypal auch eine Funktion namens „Zahlen ohne Paypal-Konto“, auch als „Gast-Konto“ oder „Gastzahlung“ bekannt. Damit kann man als Kunde auch ohne Paypal-Account etwas bezahlen – und Paypal sorgt dann als Zahlungsabwickler dafür, dass das Geld auf dem Paypal-Konto des Verkäufers landet.
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Genau diese Funktion hatte nun wohl ein dreister Krimineller beim Online-Shopping genutzt – und dabei Kristians alte IBAN benutzt, die der Mann aus NRW schon lange von seinem Paypal-Account getrennt hatte. Wie jemand an diese Daten kommen konnte, ist Kristian schleierhaft.
Das rät die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen in solchen Situationen, der Zahlungsaufforderung von Paypal schriftlich zu widersprechen. „Wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen“, erklären die Experten. Nur „echte“ gerichtliche Mahnbescheide, die jedes Mal per Post und inklusive Widerspruchsformular im Briefkasten landen, solle man ernst nehmen. Damit könne man innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist der Geldforderung widersprechen.
Zudem ist es für Verbraucher möglich, Abbuchungen auf ihrem Konto innerhalb von acht Wochen wieder rückgängig zu machen – bei unberechtigten Abbuchungen habe man laut Verbraucherzentrale sogar 13 Monate Zeit. Und steht der Verdacht einer Straftat im Raum, ist eine Anzeige bei der Polizei natürlich jederzeit möglich.