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Phantasialand: Nach Todes-Drama auf Achterbahn – unfassbar, was nun ans Licht kommt!

Das Todes-Drama an der Achterbahn „Taron“ im Phantasialand bleibt unvergessen. Doch jetzt rückt die Staatsanwaltschaft mit heftigen neuen Details heraus.

© IMAGO/Wirestock

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Rund drei Monate nach dem tödlichen Unglück im Phantasialand scheint im Freizeitpark wieder der Alltag eingekehrt zu sein. Doch vergessen kann man das Todes-Drama, das sich hier an der Achterbahn „Taron“ am 25. März ereignete, nicht. Dabei wurde ein Mitarbeiter bei Wartungsarbeiten tödlich am Kopf verletzt (hier mehr dazu).

Eigentlich schien der Fall für viele bereits als abgeschlossen – doch die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft liefen im Hintergrund weiter. Und nun kommen neue Details ans Licht, die das Unglück im Phantasialand in ein völlig neues Licht rücken.

Phantasialand: Jetzt stehen SIE unter Verdacht

Denn wie eine Sprecherin der Kölner Staatsanwaltschaft am Dienstag (2. Juli) gegenüber dem „Express“ angab, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Und das ausgerechnet gegen zwei Phantasialand-Mitarbeiter! „Im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens sind Umstände bekannt geworden, die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Mitarbeitende des Freizeitparks wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung geführt haben“, so die Sprecherin.


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Bei den Verdächtigen soll es sich um zwei Männer handeln. „Gegen die Beschuldigten besteht der Anfangsverdacht, Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung von Arbeitsunfällen missachtet zu haben.“

Wurde dem Mitarbeiter DAS zum Verhängnis?

Denn laut Informationen des „Express“ müssen bei Wartungsarbeiten der Achterbahnen und anderer Attraktionen Arbeiter immer gewarnt werden, wenn diese in Betrieb sind. So etwa bei Testfahrten, wenn eine Bahn einfährt.


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Diese fehlende Warnung könnte dem Phantasialand-Mitarbeiter Ende März zum Verhängnis geworden sein. Er war gerade dabei, die Magnetbremsen der „Taron“ zu überprüfen, als ihn die Bahn erfasste. Sollte sich der Verdacht gegen seine Kollegen erhärten, würde gegen sie wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werden. Ihnen könnte dann eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.