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Polizei in NRW: Minister Reul mit Knallhart-Erlass – DAS darf jeder über Verdächtige erfahren

NRW-Innenminister Reul will für die Polizei eine Änderung. Sie soll künftig eine Information über Täter der Öffentlichkeit preisgeben.

Polizei in NRW
© IMAGO/Sven Simon

Verbrechen in NRW: So viel Arbeit hat die Polizei wirklich

Laut der Polizei-Kriminalstatistik ist die Kriminalität in NRW 2022 leicht angestiegen. In den vergangenen sechs Jahren war sie noch stetig gesunken. Mit knapp 1,37 Millionen Delikten gab es einen Anstieg um 13,7 Prozent zum Vorjahr.

Jetzt muss sich die Polizei in NRW umstellen! Immer wieder gibt es Polizei-Direktionen, die keine Angaben zur Nationalität von Tätern oder Tatverdächtigen nach einem Verbrechen machen wollen oder können. Dabei ist dieser Aspekt laut Experten nicht unerheblich, insbesondere, wenn man sich (gemessen an der Gesamtbevölkerung) den hohen Anteil an Ausländern ansieht, die Verbrechen begehen (mehr dazu hier).

NRW-Innenminister Herbert Reul (71, CDU) will jetzt mit einem Erlass die Polizei in NRW verpflichten, die Nationalität von mutmaßlichen Kriminellen grundsätzlich öffentlich zu machen. Ein Ministeriumssprecher erklärte, dass der Medienerlass für die Polizei in NRW überarbeitet werde. Ziel sei es, die Nennung der Herkunft von identifizierten Tatverdächtigen klarer zu regeln – es gehe dabei um mehr Transparenz.

Polizei in NRW: Minister Reul mit Knallhart-Erlass

Reuls Sprecher: „Die Nennung der Nationalität im Kontext einer Straftat ist erfahrungsgemäß auch immer häufiger Teil von journalistischen Nachfragen. Zudem will die Polizei NRW Spekulationen vorgreifen sowie dem Vorwurf, etwas verschweigen zu wollen, entgegentreten.“ Bislang war es den Kreispolizeibehörden freigestellt, wie sie mit der Nennung der Nationalitäten umgehen.

Auch weiterhin werde die Staatsanwaltschaft eine Art „Vetorecht“ behalten. Minister Reul kritisierte schon länger, dass er den Medienerlass für die NRW-Polizei von 2011 nicht mehr für zeitgemäß hält. Der besagt nämlich, dass die Zugehörigkeit von Verdächtigen zu ethnischen oder religiösen Minderheiten in der Regel nicht erwähnt werden solle – es sei denn, es „besteht ein begründetes öffentliches Interesse“.


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Nationalität von Tätern soll immer genannt werden

Reul musste sich auch innerhalb der schwarz-grünen Koalition in Düsseldorf durchsetzen. Grünen-Innenexpertin Julia Höller nämlich reagierte wenig begeistert. Gegenüber der WAZ sagte sie: „Die bisherige Regelung, im Einzelfall über die Veröffentlichung der Nationalität zu entscheiden, halte ich weiterhin für klug. Sollte sie es sein beziehungsweise gibt es ein höheres öffentliches Interesse, soll und kann sie schon heute genannt werden.“ Jetzt läuft es, wie Reul es wünscht…