Das Wetter sorgt aktuell für hohe Temperaturen. Das hat auch Auswirkungen auf Gewässer wie den Rhein.
Der Pegel des Rheins ist dadurch an einigen Stellen deutlich gesunken. Was für die Schifffahrt zum Problem wird, ist besonders für Sammler eine gute Sache. Es kommen nämlich Gegenstände zum Vorschein, die sonst unter dem Wasser verborgen waren. Bei einem spannenden Fund solltest du allerdings einen Fehler auf keinen Fall machen.
Rhein gibt dank niedrigem Pegel Schätze preis
Zu einem besonders spektakulären Fund ist es in Düsseldorf gekommen. Hier wurde ein Grabstein gefunden, der bereits im Jahr 2014 als gestohlen gemeldet worden war (wir berichteten>>>). Doch wie musst du dich eigentlich verhalten, wenn du einen tollen Fund machst? Darfst du den Gegenstand einfach behalten?
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Das „Fundbüro Deutschland“ erklärt auf seiner Webseite, an welche Regeln sich Finder in Deutschland halten müssen – und die sind klar definiert.
Klare Regeln bei Fundsachen
Wenn dein Fund mehr als zehn Euro wert ist, musst du ihn innerhalb von drei Tagen den entsprechenden Behörden (Polizei, Fundbüro etc.) melden. Ansonsten machst du dich der Unterschlagung schuldig. Dir droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Behörde kann auch von dir verlangen, dass du den Gegenstand bei ihr ablieferst.
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Nach der Meldung hat der Besitzer sechs Monate Zeit, um den Gegenstand abzuholen. Anschließend gehört dir der Gegenstand ganz legal. Alledings kann der Eigentümer insgesamt drei Jahre lang verlangen, dass du den Gegenstand herausgibst.
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Ganz traurig musst du aber nicht sein, wenn der Besitzer seinen Gegenstand widerverlangt. Immerhin gibt es noch den Finderlohn. Je nach Sachlage beträgt der Finderlohn fünf Prozent. Bei Fundsachen mit einem Wert über 500 Euro drei Prozent.
Außerdem ist der Fund von Schätzen sehr interessant. „Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.“ Falls du also einen Schatz im Rhein finden solltest, gehört er zur Hälfte dir. (gb)