An den Schulen in NRW gibt es ab dem 2. November keine Maskenpflicht mehr! Das hatte das NRW-Schulministerium bereits am 28.10. mitgeteilt. Nun ist es soweit.
Schulen in NRW: Ministerin Gebauer verkündet Ende der Maskenpflicht im Unterricht
Ab Dienstag, dem 2. November, besteht in Unterrichtsräumen und an den Sitzplätzen in den Schulen in NRW keine Maskenpflicht mehr. „Mit der Maskenpflicht haben wir unseren Schülerinnen und Schülern seit mehr als zwölf Monaten sehr viel abverlangt“, gestand Bildungsministerin Yvonne Gebauer bei der Verkündung des Entschlusses. „Dafür gebührt den Schülerinnen und Schülern unser herzlicher Dank.“
Gebauer begründete die Entscheidung mit der entspannten Corona-Lage an den Schulen. Dort gebe es keinen übermäßigen Anstieg des Infektionsgeschehens. „Gleichzeitig steigen die Impfquoten weiter an, bei Lehrerinnen und Lehrern liegt sie sogar über 90 Prozent. Und schon fast die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler über zwölf Jahren ist schon vollständig geimpft. In dieser Situation ist die Aufhebung der Maskenplicht am Sitzplatz ein verantwortbarer Schritt.Wir geben unseren Kindern und Jugendlichen damit ein weiteres und wichtiges Stück Normalität zurück.“
Zu diesem Zeitpunkt hatte die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland noch bei 130,2 gelegen. Am Tag an dem die Masken in den Schulen fallen liegt die Inzidzenz mit 153,7 deutlich höher.
Wichtig: Kein fester Sitzplan? Weiter Maskenpflicht!
ABER: Die Befreiung von der Maskenpflicht gilt nur für Veranstaltungen, an denen die Schülerinnen und Schüler feste Sitzplätze haben. Gibt es keinen festen Sitzplan, besteht weiterhin eine Maskenpflicht – genauso wie auf dem Weg zum oder vom Sitzplatz.
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Lehrer, Betreuer oder weiteres Personal dürfen bei einem eingehaltenen Mindestabstand von 1,5 Metern ebenfalls auf die Maske verzichten.
Das sind die Corona-Regeln an NRW-Schulen ab dem 2. November:
Die Abschaffung der Maskenpflicht ist nicht die einzige Regeländerung zum 2. November. Ein Überblick, was ab dem kommenden Dienstag an den NRW-Schulen gilt:
- Keine Maskenpflicht mehr im Unterricht, solange Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer auf festen Sitzplätzen sitzen. Das gilt auch im Rahmen von Ganztags- oder Betreuungsangeboten.
- Bei Veranstaltungen ohne festen Sitzplatz oder auf dem Weg zum oder vom Sitzplatz weg, muss weiterhein eine Maske getragen werden
- Keine Maskenpflicht für Lehrer, Betreuer oder weiteres Personal bei eingehaltenen Mindestabstand von 1,5 Metern – oder bei Lehrerkonferenzen mit festem Sitzplatz
- Im Infektionsfall müssen nur noch die unmittelbaren Sitznachbarn des infizierten Schülers in Quarantäne. Geimpfte und genese Schüler ohne Symptome sind davon ausgenommen. Aus einer Quarantäne können sich Schüler weiterhin nach fünf Tagen mit einem PCR-Test „freitesten“.
- Bis zu den Weihnachtsferien werden in Grund- und Förderschulen zwei mal wöchtentlich PCR-Tests durchgeführt. In weiterführenden Schulen testet man dreimal wöchtentlich mit Antigen-Schnelltests.
Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer vor knapp einer Woche: „Die bisherige Entwicklung der Pandemie hat gezeigt, dass unsere Schulen sichere Orte sind. Alle Schülerinnen und Schüler werden engmaschig und mehrfach die Woche getestet und unsere strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten selbstverständlich weiterhin. Damit werden wir den Präsenzbetrieb an unseren Schulen weiter absichern.“ (at)