Wer Silvester in NRW verbringt, muss sich auch wie in anderen deutschen Bundesländern an strenge Regeln halten, was das Anzünden von Feuerwerkskörpern anbelangt. Schließlich darf hier nur um den 31. Dezember herum geböllert werden und nicht schon Tage davor – auch wenn man das erste Gewummse schon längst vernehmen kann.
Doch nicht nur beim Abbrennen, auch beim Kauf sind wichtige Vorschriften einzuhalten, die die Gesundheit und das Wohlergehen aller in NRW und darüber hinaus im Sinne haben. Sie gelten zum Beispiel auch auf die Einfuhr von Böllern aus dem Ausland.
Silvester in NRW: Vorsicht beim Raketenkauf
In Deutschland dürfen die klassischen Silvesterraketen erst drei Tage vor dem großen Tag verkauft werden. Wer darauf nicht warten will, kann sich auch jetzt schon im Nachbarland eindecken – etwa in Polen oder Tschechien. Noch verlockender hier: Dort sind die gefährlicheren Knaller der Kategorie F3 bereits ab 21 Jahren frei verkäuflich. Zum Vergleich: In Deutschland muss man 18 Jahre alt sein, um nur F1- oder F2-Feuerwerk kaufen zu dürfen. Und F3- oder F4-Knaller sind nur mit behördlicher Genehmigung zu kaufen.
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Auch der günstigere Preis dürfte vielen in die Hände spielen. Zudem müssen sie nicht einmal rüberfahren, um an das Feuerwerk zu kommen, sondern können es auch ganz leicht im Internet bestellen. Doch Vorsicht! Wer hier nicht aufpasst, riskiert hohe Strafen und womöglich auch seine eigene Unversehrtheit.
Silvester in NRW: Das ist verboten
„Der Import aus dem Ausland ist das ganze Jahr über erlaubt – sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden“, erklärt Juliane Beckmann, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), die Sachlage. Bei Feuerwerk der Kategorie F3 oder F4 kommt allerdings bereits das Sprengstoffgesetz zum Tragen. „Die Einfuhr solcher Artikel nach Deutschland ist ohne Genehmigung verboten. Wer das missachtet, riskiert Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.“
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Darüber hinaus müssen die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen in einer für den Käufer verständlichen Sprache verfasst sein. „Sollten Sie die polnische oder tschechische Aufschrift also nicht verstehen, lassen Sie besser die Finger davon!“, rät die Expertin. Natürlich gibt es auch Mengenbegrenzungen, die einzuhalten sind – vor allem, wenn man selbst mit dem Auto über die Grenze fährt.
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Und noch ein grundsätzlicher Tipp zum Feuerwerkskauf: „Das CE-Siegel und die Registrierungsnummer sind europaweit vorgeschrieben. Diese auf der Ware angebrachten Zeichen zeigen, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.“ Sollte die Kennzeichnung fehlen, rät die Expertin von einem Kauf ab.