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Sparkasse in NRW hebt Gebühren an – jetzt könnten Kunden ihr Geld zurückbekommen

Eine Sparkasse in NRW erhöhte einfach die Gebühren für ihre Kunden. Diese wollen ihr Geld zurück. Nun beschäftigt der Fall ein Gericht.

Symbolbild. Eine Sparkasse in NRW steht nun in Hamm vor Gericht.
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Zwar bezahlen immer weniger Menschen noch mit Bargeld. Dennoch ist der Gang zu einer Sparkasse in NRW für viele Menschen in der Region noch Teil ihres Alltags. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es 74 Sparkassen.

Eine von ihnen sorgte zuletzt für mächtig Ärger bei ihren Kunden. Das Ganze ging so weit, dass sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einschaltete und der Fall auch noch vor dem Bundesgerichtshof landete. Was war hier geschehen?

Sparkasse in NRW erhöhte einfach die Gebühren

Die Sparkasse KölnBonn in NRW hatte in der Vergangenheit Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne die Zustimmung der Kunden eingeholt zu haben. Dagegen regte sich Widerstand. Doch die Sparkasse weigert sich, die kassierten Gebühren wieder an ihre Kunden zurückzuzahlen.


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Daraufhin reichte die Verbraucherzentrale Bundesverband eine Musterklage gegen diese Sparkasse in NRW ein. Der Fall wird nun vor dem Oberlandesgericht in Hamm verhandelt. Die erste mündliche Anhörung soll am 5. März stattfinden. Ziel der Verbraucherzentrale ist es, dass die Sparkassen-Kunden die entstandenen Kosten zurückerstattet bekommen.

Kunden dieser Sparkasse in NRW können mithilfe der Funktion „Klage Check“ der Verbraucherzentrale prüfen, ob auch sie eine Chance auf die Rückerstattung der angefallenen Kosten haben. Wer zudem über den Verlauf des Verfahrens informiert werden will, kann das tun, indem er den News-Alert der Verbraucherzentrale aktiviert. Zusätzlich sollten sich Verbraucher beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Dann besteht die Chance, bei einem positiv ausfallenden Urteil das Geld zurückzubekommen.


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Neben der Sammelklage gegen die Sparkasse KölnBonn in NRW läuft eine solche Klage auch gegen die Berliner Sparkasse. Sie hatte ebenfalls Gebühren ohne die aktive Zustimmung ihrer Kunden erhöht und weigert sich, dieses eingenommene Geld an die Sparkassen-Kunden zurückzuzahlen.