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Sparkassen-Kunden in NRW winkt Rückzahlung – doch Bank stellt sich quer

Sparkassen-Kunden winkt eine Rückzahlung für Negativzinsen. Einige Institute stellen sich dagegen allerdings quer.

Kunden der Sparkasse winkt eine Rückzahlung.
© IMAGO/Rene Traut

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Kunden der Sparkasse in NRW müssen sich auf regelmäßige Neuerungen gefasst machen. Sie kommen allerdings nicht immer gut bei ihnen an: Nach einer deutlichen Bargeld-Ansage wüteten sie erst kürzlich in den sozialen Medien.

Jetzt winkt Sparkassen-Kunden in NRW eine Rückzahlung, doch die Bank stellt sich quer. Das dürfte erneut für Frustration unter Kunden sorgen.

Sparkasse: Kunden haben Anspruch auf Rückzahlung

Vor einigen Jahren mussten Kunden einiger Geldinstitute in NRW teilweise Negativzinsen bezahlen. Dazu zählen neben der Sparkassen unter anderem auch die Sparda-Bank. Die Betroffenen haben also Zinsen gezahlt, damit sie ihr Geld bei der Bank anlegen dürfen. Der Grund: Zwischen dem 11. Juni 2014 und dem 26. Juli 2022 erhob die Europäische Zentralbank (EZB) Strafzinsen auf Gelder, die Geschäftsbanken bei ihr parkten. Diese Zinsen galten für Beträge, die über festgelegte Freibeträge hinausgingen, und konnten bis zu 0,5 Prozent betragen.

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Viele Banken gaben diese Minuszinsen an ihre Kunden weiter. Verbraucherschutzverbände sind dagegen gerichtlich vorgegangen und hatten Erfolg: Am 4. Februar hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (NRW) entschieden, dass die Erhebung von Negativzinsen auf Giro-, Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig ist. Das gilt in erster Linie aber für Negativzinsen, die über die AGBs und Preis- und Leistungsverzeichnisse geregelt wurden. Die Folge: Kunden können ihr Geld jetzt wieder zurückverlangen.

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Nach Gerichtsurteil: Bank stellt sich quer

Kunden müssen die Gebühren aktiv zurückfordern, wie die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet. Von der Sparkasse an der Lippe (umfasst Lünen, Selm und Werne) gab es bislang allerdings trotz Forderungen noch kein Geld zurück, wie die „Ruhr Nachrichten“ berichten.


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Das liegt daran, dass Kunden dort individuelle Vereinbarungen unterschrieben haben. Wann sie ihr Geld zurückbekommen, bleibt also abzuwarten.