Du hast Karten über den Ticketverkäufer Eventim bestellt? Dann gibt es von der Verbraucherzentrale NRW Neuigkeiten für dich!
Wegen der Corona-Pandemie sind bekanntlich zahlreiche Konzerte und Auftritte gestrichen oder verlegt worden. Doch wenn du dein Ticket zurückerstattet haben möchtest, dann ist das oftmals gar nicht so einfach. Viele Menschen haben sich deshalb bei der Verbraucherzentrale NRW beschwert.
So weigert sich der Branchenriese Eventim, Tickets für verschobene Veranstaltungen zurückzuerstatten – und selbst bei abgesagten Events bekommst du nicht dein ganzes Geld zurück!
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Verbraucherzentrale NRW: Richter sprechen wegweisendes Urteil
Da sich bei der Verbraucherzentrale NRW seit März 2020 zahlreiche Kunden über die Praxis beschwert haben, hat diese vor dem Landgericht München I geklagt – und die Richter sprachen ein wegweisendes Urteil.
Eventim hatte mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vorverkaufsgebühren einbehalten. Diese seien jedoch nicht nachvollziehbar, die Höhe der Gebühren werde oftmals beim Kauf gar nicht angegeben, argumentierte die Verbraucherzentrale. Und die Richter zogen mit.
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Das heißt: Eventim muss die vollständigen Ticketkosten zurückerstatten. Das Einbehalten einer Vorverkaufsgebühr ist bei einem sogenannten Kommissionsgeschäft, wie Eventim sie oftmals tätigt, nicht erlaubt. Das sind Fälle, bei denen Eventim von den Veranstaltern mit der Rückerstattung der Tickets beauftragt worden war.
Verbraucherzentrale NRW: Schlechte Nachrichten
Bei Kommissionsgeschäften handelt – vereinfacht gesagt – ein Unternehmen wie Eventim zwar im eigenem Namen, aber nicht auf eigene Rechnung, sondern auf die Rechnung eines weiteren Unternehmens.
Doch es gibt auch eine schlechte Nachricht für die Verbraucher: Ist eine Veranstaltung nicht abgesagt, sondern nur verschoben worden, darf Eventim weiterhin eine Rückerstattung der Ticketkosten verweigern.
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Das ist die Verbraucherzentrale:
- die deutschen Verbraucherzentralen sind organisierte Vereine, die sich im staatlichen Auftrag dem Verbraucherschutz widmen
- sie erbringen Beratungsleistungen
- sind gemeinnützig anerkannt
- der Verbraucherzentrale Bundesverband ist seit 1. November 2000 ein eingetragener Verein und hat seinen Sitz in Berlin
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Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale, merkte nach dieser Entscheidung allerdings an: „Wir werden diesbezüglich die Urteilsgründe prüfen und voraussichtlich in Berufung gehen.“ Sprich: Möglicherweise kommt auch hier noch eine neue Entscheidung.
Das aktuelle Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Konkret heißt das für dich, dass du in einem Rechtsstreit mit Eventim trotzdem auf das aktuelle Urteil verweisen kannst.
Wolfgang Schuldzinski rät in der Pressemitteilung dazu, Eventim anzubieten „die Zahlung vom Ausgang eines möglichen Berufungsverfahrens abhängig zu machen.“ Oftmals bringe schon der Verweis auf das Urteil ein Unternehmen dazu, dem Kunden entgegenzukommen.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet zur Unterstützung auch einen Musterbrief an. (evo)