Veröffentlicht inRegion

Verbraucherzentrale NRW warnt vor fieser Urlaubs-Falle – HIER musst du besonders aufpassen

Verbraucherzentrale NRW warnt vor fieser Urlaubs-Falle – HIER musst du besonders aufpassen

Verbraucherzentrale NRW.jpg

Diese Branchen profitieren in der Corona-Krise!

Verbraucherzentrale NRW warnt vor fieser Urlaubs-Falle – HIER musst du besonders aufpassen

Diese Branchen profitieren in der Corona-Krise!

Obwohl viele Unternehmen durch die Corona-Pandemie finanziell betroffen sind, ging es bei vielen anderen Firmen rasant bergauf. Folgende Branchen sind Pandemie-Gewinner ...

Die Verbraucherzentrale NRW zerrt ein Versicherungsunternehmen vor Gericht.

Hintergrund ist eine Klausel, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW viele Versicherungsnehmer hinters Licht führen könnte. Sie könnte viele Urlauber teuer zu stehen kommen.

Verbraucherzentrale NRW klagt gegen diese Versicherung

Reiserücktrittsversicherungen sind insbesondere in Pandemie-Zeiten hoch im Kurs. Viele Urlauber wollen sich absichern, falls ihre Reise aufgrund einer Corona-Infektion oder sonstiger pandemiebedingter Umstände nicht stattfinden kann.

„Eine Reiserücktrittsversicherung greift immer, wenn der Reiseantritt wegen einer unerwarteten, schweren Erkrankung nicht zumutbar ist“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Doch bei Corona machen einige Versicherer explizit eine Ausnahme. So auch die Union Reiseversicherung aus München.

Verbraucherzentrale mahnt Versicherer wegen dieser Formulierung ab

Auf deren Webseite heißt es, dass die Covid-19-Erkrankung als Reiserücktrittsgrund nicht versichert sei, weil „Schäden durch Pandemien“ ausgeschlossen werden.

„Das verstehen Verbraucher ganz anders“, sagt Rita Reichard, Versicherungsrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW und weiter: „In dieser Form sind normalerweise Schäden durch Krieg, Streik oder Kernenergie formuliert, sogenannte Kumulschäden im Versicherungsrecht, die zeitgleich viele Personen betreffen. Hier geht es aber um die Erkrankung einzelner Versicherter.“

Verbraucherzentrale erklärt Bedingungen für unwirksam

Dieser generelle Ausschluss des Versicherungsschutzes sei nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW „intransparent und nicht mit den Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbar.“

Man halte die Versicherungsbedingungen deshalb für unwirksam. Weil die Union Reiseversicherung nicht auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW reagiert habe, werde der Fall nun vor Gericht geklärt.

——————————

Weitere Themen aus NRW:

Wetter in NRW ist nichts für Genießer – und dann lauert auch noch diese tückische Gefahr

Eltern klagen über Pool-Test-Wahnsinn an Schulen und Kitas in NRW – „Das geht gar nicht!“

Mülheim: Junge Frau geht mit Hund spazieren – mitten auf der Straße macht sie diesen Ekel-Fund

——————————

Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW den eigenen Versicherungsschutz vor Reiseantritt zu überprüfen: „Auch in diesem Jahr bleibt die Corona-Lage unberechenbar, deshalb kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein“, sagt Rita Reichard, „vor allem bei teuren Reisen oder beim Urlaub mit Kindern.“