Wer an die Weihnachtszeit zu Kindertagen zurückdenkt, dem dürften auch schnell die ganzen Kult-Lieder wieder in den Sinn kommen, die man damals in Kita, Kindergarten und auch zuhause gesungen hat.
Oben auf der Liste der Kinder-Weihnachtslieder? Natürlich ganz klar „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Der Song über das Plätzchenbacken ist aus den deutschen Kinderzimmern bis heute nicht mehr wegzudenken. Auch in den Kindertagesstätten stand der Weihnachts-Klassiker viele Jahre an erster Stelle auf der Liste der Lieder, die zur Weihnachtsfeier gesungen wurden. Doch plötzlich dürfen Kinder das Lied in vielen Kitas NRW nicht mehr singen.
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Weihnachten in NRW: Kult-Lieder sind gebührenpflichtig
Dass Zuckowskis „In der Weihnachtsbäckerei“ plötzlich nicht mehr in Kitas zu hören sein darf, dürfte nicht nur bei vielen Eltern für Stirnrunzeln sorgen. Doch kein Scherz! Das Weihnachtslied ist vielerorts plötzlich verboten.
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Das liegt aber keinesfalls an dem Text, denn der ist alles andere als kritikwürdig. Vielmehr sind daran die möglicherweise fälligen Gema-Gebühren Schuld. Denn wenn „in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Noten und Liedtexte kopiert werden oder bei Veranstaltungen Musik gespielt wird, kann die Genehmigung der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Anm. d. Red.) und somit die Zahlung von Gebühren nötig sein“, erklärte ein Sprecher des NRW-Familienministeriums gegenüber DER WESTEN am Montag (18. Dezember).
Denn die Regel lautet: Erst wenn der Urheber des Songs, also somit der Künstler, mindestens 70 Jahre tot ist, muss keine Gebühr mehr bei der Aufführung an öffentlichen Plätzen gezahlt werden. Doch zählt eine Kita zu einem öffentlichen Platz?
Thema sorgt schon seit einigen Jahren für Diskussionen
Schon seit 2011 ist die Gema-Gebühr auch Thema in Kitas in NRW. „Nach hiesiger Kenntnis unterfallen lizenzpflichtige Nutzungen in Kindertageseinrichtungen und Jugendeinrichtungen in der Regel dem ‚Tarif für die Musikwiedergabe in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit'“, so der Ministeriumssprecher. „Das Singen und Musizieren innerhalb der Einrichtung, beispielsweise mit Hilfe einer Anzahl an vorhandenen Notenbüchern, ist nach hiesiger Auffassung jedoch in der Regel gebührenfrei.“
Die Betreiber der Kindertagesstätten müssen sich also vorher im Klaren darüber sein, in welchem Rahmen sie ihre Weihnachtsfeier abhalten wollen. Im Internet kann dann berechnet werden, wie viel für das Abspielen oder Singen der Kult-Weihnachshits fällig wird. Mehr Infos dazu findest du im Netz.