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Weihnachtsmarkt in NRW: Nachricht geht um – DIESES Verbot wird nun gefordert

Eigentlich ist man auf dem Weihnachtsmarkt in NRW ja eher besinnlich gestimmt. Doch mit diesem Verbot geht ein mulmiges Gefühl einher.

Weihnachtsmarkt in NRW: Kommt DIESES Verbot?
© IMAGO/Jochen Tack

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Nur noch ein paar Wochen, dann ist endlich Weihnachten. Neben einem baldigen Besuch auf einem Weihnachtsmarkt in NRW bringt uns auch der Kinderlieder-Hit „Fröhliche Weihnacht“ von Rolf Zuckowski schon in die richtige Stimmung: „Macht euch bereit, macht euch bereit! Jetzt kommt die Zeit, auf die ihr euch freut. Bald schon ist Weihnacht, fröhliche Weihnacht.“ Hach, da wird man ja ganz besinnlich!

Alles andere als besinnlich ist das Verbots-Thema, das gerade die Runde macht. Es könnte auch für unsere Weihnachtsmärkte in NRW gelten.

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Weihnachtsmarkt in NRW: Nachricht macht die Runde – Verbot wird gefordert

Es könnte alles so schön sein: Freunde treffen, Glühwein trinken – das macht den Besuch auf einem Weihnachtsmarkt in NRW doch aus. Doch neben den horrenden Glühwein-Preisen (hier mehr dazu) quält Besucher womöglich noch eine ganz andere Sorge beim Gang über die weihnachtlichen Märkte. Und zwar die Angst vor Anschlägen oder Messer-Attacken wie dem Stadtfest in Solingen.

Der Deutsche Schaustellerbund fordert daher jetzt, dass die Weihnachtsmärkte zu Waffenverbotszonen erklärt werden sollen, wie der Präsident des Schaustellerbundes, Albert Ritter, gegenüber der „Rheinischen Post“ erklärte. Das könnte natürlich auch die Weihnachtsmärkte in NRW betreffen.

Sicherheit vor Datenschutz?

Neben einem wahrscheinlich erhöhten Sicherheitsgefühl für die Besucher würde das Ganze aber noch mehr mit sich bringen. Polizeibeamte und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden hätte dann die Erlaubnis, Taschenkontrollen durchzuführen. Außerdem plädiert Ritter auch für eine „zeitlich begrenzte Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten“.


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Da werden jetzt sicher einige laut nach dem Datenschutz schreien. Doch Ritter macht deutlich: „Sicherheit muss ganz vorne stehen. Datenschutz darf kein Schutzschirm für Täter sein.“ Wenn das Verbot wirklich durchgesetzt wird, gibt es dafür dann hoffentlich einen besonders entspannten Besuch auf einem Weihnachtsmarkt in NRW.