- Grillsaison ist auch wieder Wespen-Hochsaison
- Doch das Töten von Wespen, Bienen und Co. kann unter Umständen teuer werden
- Höchststrafe im Umwelt-Bußgeldkatalog für NRW: bis zu 50.000 Euro
Recklinghausen.
„Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben.“ Das hat schon Albert Einstein prophezeiht. Die Tiere sind wichtig. Und genau deshalb stehen Bienen, Wespen und Co. auch unter Artenschutz. Wer sie tötet, muss unter Umständen mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Der Berliner „Verband für bürgernahe Verkehrspolitik“ hat in einem Katalog die Zahlen aus dem Bundesnaturschutzgesetz zusammengefasst. Demnach drohen in NRW Höchststrafen von bis zu 50.000 Euro für das Töten von Insekten wie Bienen, Wespen, Hornissen, Käfern oder auch Schmetterlingen. Dazu zählt auch das Fangen und Verletzen sowie die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
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Wenn sich so eine Wespe also auf mein Eis setzt oder mir immer wieder im Sommer um den Kopf herumschwirrt und ich mich wehre, dann muss ich mit einem saftigen Bußgeld rechnen?
Droht eine Anzeige wegen des Tötens einer einzelnen Biene?
Wilhelm Deitermann, Pressesprecher des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Lanuv) in Recklinghausen gibt Entwarnung: „Wenn sich eine einzelne Biene im Garten nähert und versucht die Wurst vom Tisch zu klauen und Sie Angst haben, dann wird Sie keiner dafür verklagen, wenn Sie das Insekt töten“, sagt er. Ob aus Versehen oder auch nicht, spiele dabei keine Rolle.
Wer mutwillig Bienenvölker zerstört, macht sich strafbar
Wer vorsätzlich immer wieder Insekten tötet und dabei ganze Bienenvölker zerstört, ohne dabei einen Experten zu Rate zu ziehen, dann kann das schon zur Anzeige gebracht werden: Vor allem, wenn es sich auch noch um eine besonders geschützte Art handelt. Die Strafe werde dann individuell nach Prüfung des Falls errechnet, so der Lanuv-Sprecher.
560 verschiedene Wildbienen-Arten in Deutschland
Zur Info: Allein von der Wildbiene gibt es über 560 verschiedene Arten in Deutschland. Dazu gehören auch die Hummeln und die Wespen. Und die Hälfte dieser Arten steht auf der Roten Liste.
Generell gebe es in dem Bußgeldkatalog keine Abstufungen. Diese müsse von der Unteren Landschaftschaftsbehörde immer in einer Einzelbewertung beurteilt werden. Pauschalpreise könnten deshalb nicht abgeleitet werden. Im Saarland bezahlt man beispielsweise maximal „nur“ 10.000 Euro, in Rheinland-Pfalz sind es 5.000 Euro. Am teuersten ist es in Brandenburg. Wer hier die Höchststrafe kassiert, muss 65.000 blechen.
Wilhelm Deitermann rät deshalb: Nie ein Nest einfach so beseitigen, sondern immer einen Experten hinzuziehen. Manchmal müssten Wespen auch umgesiedelt werden und auch das kann nur professionell erfolgen. (jk)