Das Wetter in NRW war am Freitag (25. August) sehr unbeständig. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hatte am Morgen eine akute Warnung für Teile von NRW herausgegeben. Die Wetter-Experten hatten Starkregen, schwere Sturmböen und Hagelschlag mit bis zu drei Zentimetern Durchmesser vorausgesagt. Sogar Tornados konnten vereinzelt nicht ausgeschlossen werden, wie DER WESTEN berichtete (hier).
Bei schwerem Unwetter kommt es leider auch immer wieder zu Schäden an Autos. Wir erklären dir, wo du in solchen Situationen Hilfe beantragen kannst und welche Schritte dabei wichtig sind.
Wetter in NRW: Mindestens Teil-Kaskoversicherung
Schwere Unwetter wie beispielsweise das vom Juli 2021 richten in Deutschland große Schäden an. Keller laufen voll, teils werden ganze Häuser zerstört und Autos treiben davon. Hat das Unwetter Schäden am Auto verursacht, muss laut Informationen der Verbraucherzentrale zumindest eine Teil-Kaskoversicherung vorhanden sein. Da die Vollkaskoversicherung eine Teil-Kaskoversicherung beinhaltet, sind die Schäden darüber auch abgedeckt.
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Falls der Wagen weggetrieben ist oder abgeschleppt wurde, musst du zuerst beim Ordnungsamt deiner Gemeinde, bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei der örtlichen Polizei anrufen und nach deinem Auto fragen. Die Verantwortlichen haben hier eine Liste der Fahrzeuge vorliegen beziehungsweise können sagen, wohin die Autos gebracht worden sind.
Wetter in NRW: So gehst du bei Schäden vor
Melde den Schaden am Auto so schnell wie möglich: Wie bei allen anderen Versicherungsfällen, solltest du den Schaden schnellstmöglich der Versicherung melden. Einzelheiten müssen bei der ersten Meldung noch nicht bekannt sein und müssen auch nicht angeben geben. Lass dir dabei unbedingt die Schadensnummer geben.
Organisiere dir einen Ersatzwagen: Einen Ersatzwagen während der Reparaturdauer bekommt man oft, wenn die Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Versicherung stattfindet! Lass dir hierfür von deinem Versicherer eine Kostenzusage geben. Wenn du selbst aktiv werden musst, sollte das Fahrzeug kleiner sein als dein Wagen. Dann wird er meistens bezahlt, wenn diese Leistung mit der Versicherung vereinbart ist. Auf der sicheren Seite ist man aber immer, wenn deine Versicherung dir eine Firma nennt, bei der du ein Fahrzeug leihen kannst.
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Lass deinen Schaden begutachten: Frag zunächst bei der Versicherung nach, ob und wann ein Gutachten beauftragt werden kann. Wenn sich das Verfahren wegen der Vielzahl an Fällen über Wochen hinziehen könnte, solltest du selbst aktiv werden. Geeignet dafür sind vereidigte Sachverständiger wie zum Beispiel der TÜV, die Dekra oder andere Prüfdienste.
Du kannst aber auch dir bekannte Fahrzeughändler oder deine Werkstatt beauftragen, falls diese direkt mit vereidigten Sachverständigen zusammenarbeiten. Informier deine Versicherung und stimme dich mit mit ihr ab. Wichtig ist, dass du du dich nicht auf sogenannte „fliegende Gutachter“ oder Gutachten gegen Vorkasse einlässt.