Ein Verfahren gegen drei Hundeführer am Amtsgericht wurde eingestellt. Sie hatten eine angeschossene Sau in einem angrenzenden Jagdbezirk erlegt.
Hünxe/Hamminkeln.
Auf reges Zuschauerinteresse stieß die Gerichtsverhandlung vor dem Weseler Amtsgericht, bei der drei Hundeführer angeklagt waren. Ihnen wurde eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz und ein Vergehen der Jagdwilderei in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. Das Verfahren wurde letztlich auf Kosten der Staatskasse eingestellt, wobei die drei Angeklagten aus Wickede, Bochum und Ennepetal allerdings die Kosten ihrer Anwälte (jeweils etwa 1000 Euro) selber tragen müssen.
Im Laufe der Verhandlung kamen immer mehr Zweifel auf, ob überhaupt die richtigen Verantwortlichen auf der Anklagebank saßen. Der Ablauf der kuriosen Wildschweinejagd aber wurde schnell deutlich: Die drei Hundeführer – 42, 52 und 54 Jahre alt – erläuterten detailliert, was genau an jenem 2. November 2013 geschehen war. Sie waren damals als Jagdhelfer mit ihren Hunden zu einer Jagd in einem Wäldchen im Hünxer Bezirk Esselt eingeladen.
Hundeführer trafen ihre Vierbeiner einige hundert Meter entfernt
Wie üblich, ließen sie die Hunde von der Leine, während sie das kleine Waldstück durchschritten. Es fielen währenddessen mehrere Schüsse und am Ende waren mehrere Hunde zunächst verschwunden, was nicht ungewöhnlich ist. Da die Hunde mit GPS ausgestattet waren, konnten sie schnell geortet werden. Die Hundeführer trafen ihre Vierbeiner einige hundert Meter entfernt auf einem Bauernhof in Brünen an, wo sie in eine Schafsherde geraten waren.
Der Hof liegt bereits in einem anderen Jagdbezirk, was die ortsunkundigen Hundeführer aber offenbar nicht wussten. Nebenan in der Scheune hielt sich die – durch einen Schuss schwer verletzte – Sau auf, mittlerweile von den Jagdhunden gestellt. Daraufhin taten zwei der Hundeführer das, wozu sie nach dem Tierschutzgesetz sogar verpflichtet sind: Sie erlösten das Schwein mit einem gezielten Messerstich sofort von seinen Qualen.
„Die armen Schweine auf der Anklagebank“
Danach meldeten sie sich beim Führer des Hundeteams, fragten was nun mit dem erlegten Wild geschehen solle.Dieser wies sie an, das Wildschwein zum Streckenplatz zu bringen, wo sämtliche bei dieser Jagd geschossenen Tiere gesammelt wurden. Dem kamen die Hundeführer auch umgehend nach. Der Jagdleiter wurde über die kuriosen Vorfälle – und auch den Ort des Geschehens informiert.
„Die armen Schweine auf der Anklagebank sind doch die völlig falschen, die sich verantworten müssen. Die drei haben alles genau richtig gemacht“, fasste einer der Zuschauer das durchgängige Unverständnis über diese Anklage auf den Besucherbänken zusammen.