Schon mal einen Wolf in NRW gesehen? Vermutlich nicht, denn allzu oft kommt das nicht vor. Wenn man dann doch auf einen trifft, dürfte einem ziemlich mulmig zumute werden.
Auch in NRW kann es durchaus mal vorkommen, dass man auf einen Wolf trifft. Gänzlich ungefährlich sind die Tiere nicht – und deswegen gibt es jetzt eine neue Wolfsverordnung, die den Umgang klar regelt.
Wolf in NRW: Neue Verordnung kommt
Jetzt soll der Umgang mit sogenannten „Problem-Wölfen“ laut der „Rheinischen Post“ klarer geregelt werden. Das NRW-Kabinett hat eine neue Wolfsverordnung verabschiedet.
Demnach dürfen Wölfe beispielsweise verscheucht werden, wenn sie sich Menschen oder Tieren nähern. Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein Abschuss möglich.
Wolf in NRW: Unter strengen Bedingungen darf ein Wolf abgeschossen werden
Das Töten eines Wolfs ist dann erlaubt, wenn Dokumente bestätigen, „dass der Wolf einen Menschen verletzt, ihn unprovoziert verfolgt oder sich ihm gegenüber in sonstiger Weise unprovoziert aggressiv gezeigt hat und sich nicht verscheuchen oder vergrämen lässt“.
Auch Peilsender dürfen in einzelnen Fällen angebracht werden. „Wenn sie in Kraft tritt, sind wir neben Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen das vierte Bundesland mit einer derartigen Wolfsverordnung, sagt NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) gegenüber der „Rheinischen Post“.
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Wolf in NRW: Die Tiere sind in Europa streng geschützt
„Am Niederrhein funktioniert die viel beschworene Co-Existenz von Wolf und Mensch einfach nicht. Das Wolfsrudel dort stresst Bürger, Schäfer, Landwirte und Ponybesitzer unglaublich“, klagt Heinen-Esser.
In Europa ist der Wolf streng geschützt. Das heißt der Abschluss ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Diese sollen mit der Verordnung konkretisiert werden. (cf)