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Wuppertal: Amok-Lauf an Schule – jetzt geht es dem 17-Jährigen an den Kragen

Zwei Monate nach dem Amoklauf an einem Gymnasium in Wuppertal gibt es Neuigkeiten.

© IMAGO/Tim Oelbermann

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Diese Tat hat am 22. Februar bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bei einem Amoklauf am Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium sind an diesem Tag vier Schüler durch Messerstiche verletzt worden. Drei Schüler mussten auf die Intensivstation, darunter auch der Tatverdächtige (17)  (hier alle Details zu den Geschehnissen >>>).

Zwei Monate nach dem dramatischen Ereignis an der Schule in Wuppertal gibt es Neuigkeiten. Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag (25. April) Anklage gegen den 17-Jährigen erhoben und lieferte neue Details.

Wuppertal: Anklage nach Amok-Lauf in Schule

Dem Schüler wird vierfach versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 17-Jährige am 22. Februar vier seiner Mitschüler verletzt hat. Nach den bisherigen Ermittlungen soll der Jugendliche plötzlich im Pausenraum auf seine Mitschüler losgegangen sein.


Mehr zu dem Fall: Mitschüler packen nach Amok-Lauf an Wuppertaler Schule über Tatverdächtigen aus


Die Schule hatte seinerzeit Amok-Alarm ausgelöst. Schwer bewaffnete Spezialkräfte der Polizei rückten an, um die Lage unter Kontrolle zu bringen. Ein Lehrer hatte da bereits laute Schreie vernommen und sei zum Pausenraum gestürmt. Der Lehrkraft sei es gelungen, beruhigend auf den Oberstufenschüler einzuwirken und ihn entwaffnen zu können.

Schüler attackierte SEK-Einheit

Als der 17-Jährige die Einsatzkräfte der Polizei erblickte, soll er sie attackiert haben. Der Spezialeinheit gelang es, den Schüler zu überwältigen, ohne Schusswaffen einzusetzen. Der mutmaßliche Angreifer sitzt seitdem in Untersuchungshaft.


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Auch nach Anklageerhebung soll diese auf Antrag der Staatsanwaltschaft fortgeführt werden. Weitere Angaben zur Tat und zum psychischen Gesundheitszustand des Angeschuldigten wollen die Ermittler aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Minderjährigen nicht machen.

Am Freitag (19. April) kam es erneut zu einem SEK-Einsatz an einem Wuppertaler Gymnasium. Mehr dazu hier >>> (mit dpa)