Ein Mietwagen erweitert den Aktionsradius enorm. Um Überraschungen vorzubeugen, kontrollieren Reisende das Gefährt besser nach jedem Parkvorgang.
Berlin.
Den Mietwagen im Urlaub checkt man am besten nach jedem Parken auf mögliche durch Dritte entstandene Schäden. Denn wer fremdverschuldete Schäden entdeckt, muss sie bei der Polizei anzeigen, so der Auto Club Europa (ACE). Ansonsten kann man selbst dafür aufkommen müssen. Dazu sollte die nächste Dienststelle der Polizei angerufen oder besucht werden. Bei Personenschäden ist ein Notruf nötig.
Will die Polizei wegen Bagatellschäden nicht kommen, sollte zum Beispiel ein Screenshot vom Handyanruf gemacht werden, um den Kontaktversuch zu belegen. Zum Polizeiruf nach Schäden verpflichtet meist der Mietwagenvertrag. Wer das nicht macht, riskiert zum Beispiel, dass eine vereinbarte Reduzierung der Selbstbeteiligung verloren geht. Wie bei selbstverschuldeten Schäden, ist zudem die Mietfirma zu unterrichten.
Besser mit komplettem Versicherungsschutz
Je nach Land kann es wegen Haftung und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterschiedliche Regelungen geben – etwa auch, dass unabhängig vom Verschulden Mietender haften müssen.
Daher rät der ACE im Vorfeld zum umfassenden Schutz mit Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Auch Diebstahlschutz, Reifen, Felgen, Dach, Unterboden und Glas sollten demnach mitversichert sein. Hier träten Schäden besonders häufig auf. (dpa)