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Regeln für Winterreifen im Ausland beachten

Regeln für Winterreifen im Ausland beachten

Wer seinen Winterurlaub plant, darf die Straßenregelungen im Ausland nicht außer Acht lassen. Denn eine europaweite Lösung zu Winterreifen fehlt bisher. So gilt es, sich vor Reiseantritt über die spezifischen Anforderungen im jeweiligen Land zu informieren.

Karlsruhe. 

Eine europaweite Regelung zu Winterreifen gibt es bislang nicht. „Deshalb sollte man sich vor der Reise erkundigen, was jeweils erlaubt und vorgeschrieben ist“, sagt David Plättner vom Reifenhersteller Dunlop in Karlsruhe. In der Schweiz besteht nach Angaben des Reifenherstellers grundsätzliche Winterreifenpflicht. Allerdings kann es bei einem Unfall, der nachweislich auf die falsche Bereifung zurückzuführen ist, Probleme mit der Kfz-Versicherung geben.

Schneeketten und Spikes in der Schweiz bereithalten

Schneeketten und Spikes sind optional, können aber durch Schilder vorgeschrieben werden. Das gilt auch für Allrad-Fahrzeuge. Spikesreifen sind in der Schweiz vom 1. November bis 30. April erlaubt, aber nicht auf Autobahnen. Ausnahmen sind der San Bernardino-Tunnel und der St. Gotthard-Tunnel. Bei Nutzung von Schneeketten gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde, bei Spikes von 80 Kilometern pro Stunde. Fahrzeuge müssen am Heck mit einem entsprechenden Höchstgeschwindigkeitszeichen gekennzeichnet sein.

„In Österreich besteht bei Schnee, Matsch oder Eis Winterreifenpflicht (1. November bis 15. April), auch für Transitreisende“, nennt Andreas Hölzel vom ADAC die Regelungen im Nachbarland. Er macht zugleich auf eine Besonderheit aufmerksam: „Ob Winterreifen notwendig sind, beurteilen in der Praxis die österreichischen Polizisten.“ Spikesreifen sind in Österreich von Anfang Oktober bis Ende Mai für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger bis 1,8 Tonnen Achslast erlaubt.

In Belgien und den Niederlanden sind Winterreifen unbekannt

Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Frankreich. Eine entsprechende Bereifung kann aber auf Gebirgsstraßen durch Schilder angeordnet werden; dies gilt auch für Schneeketten auf schneebedeckten Straßen. Die Verwendung von Spikes ist in Frankreich von Anfang November bis Ende März erlaubt, wobei es Verschiedenes zu beachten gibt. Ähnliche Bestimmungen herrschen in Italien. In Belgien und den Niederlanden sind Winterreifen ein unbekanntes Thema und Spikes gar verboten.

„Wer allerdings in den belgischen Ardennen einmal einen Wintereinbruch miterlebt hat, wird auf die Saisonpneus nicht verzichten wollen“, sagt Vincenzo Lucà vom TÜV Süd. Im Großherzogtum Luxemburg müssen Autos – erstmals in diesem Jahr – bei Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif mit Winterreifen (M+S) bestückt sein. Ausnahmen für Touristen In Finnland ist vom 1. Dezember bis Ende Februar die Verwendung von Winterreifen generell Pflicht. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei drei Millimetern. Die Regelung gilt für ausländische Fahrzeuge ebenfalls.

Norwegen, Schweden und in Tschechien sind Winterreifen unerlässlich

In Norwegen und Schweden sind auch Winterreifen vorgeschrieben, Touristen sind davon allerdings nicht betroffen. In Dänemark besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Wer im Winter nach Polen fährt, darf dies ohne Winterreifen tun. Da es jedoch auf dem Land kaum Winterdienste gibt, geht man ohne Winterreifen unnötige Risiken ein. In Ungarn wiederum müssen Autofahrer in der Wintersaison stets Schneeketten griffbereit haben, um bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Fahrt noch fortsetzen zu dürfen.

Urlaubern, die in dieser Zeit keine Schneeketten mit sich führen, kann unter Umständen die Einreise verwehrt werden. Die allgemeine Winterreifenpflicht in Tschechien gilt vom 1. November bis 31. März. Befindet sich auf der Straße eine geschlossene Schneedecke, Eis oder Raureif oder kann aufgrund der Witterung mit einer derartigen Wettersituation gerechnet werden, sind Winterreifen vorgeschrieben (dapd)