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Reiserücktritt wegen chronischer Erkrankung ist rechtens

Reiserücktritt wegen chronischer Erkrankung ist rechtens

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Flugzeug im Anflug Foto: Kurt Michelis/WAZ FotoPool
Wenn die Verschlechterung der Gesundheit zum Stornieren einer Reise führt, muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen. Allerdings nur, wenn die Veränderung unerwartet eintraf.

Arnsberg. 

Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss einstehen, wenn eine Reise wegen einer unerwarteten Verschlechterung einer bekannten oder auch chronischen Erkrankung abgesagt werden muss. Das entschied das Landgericht Arnsberg (Aktenzeichen: 4 O 238/11).

In dem Fall hatte die Versicherte zwei Fernreisen gebucht, die sie wegen Venenproblemen und einer erhöhten Thrombosegefahr vor Antritt absagen musste. Die Reiserücktrittsversicherung wollte jedoch nicht zahlen, weil die Frau bereits Jahre zuvor unter Krampfadern gelitten und sich 2001 einer Venenoperation unterzogen habe. Außerdem sei sie in der Folgezeit mehrfach deswegen behandelt worden.

Trotzdem muss die Versicherung zahlen, entschied das Gericht. Denn die Thrombosegefahr sei eine plötzliche und unerwartete Erkrankung, die versichert ist. Auch bei der plötzlichen Verschlechterung einer bekannten oder chronischen Erkrankung besteht nämlich Versicherungsschutz – eine Ausnahme könne nur dann gelten, wenn die Verschlechterung erwartbar gewesen sei. Da das hier nicht der Fall war, muss die Versicherung zahlen. (dapd)